Abzocke aus Ingolstadt: RB Medienverlags GmbH mit Regionales-Branchenbuch.de
13.11.2013 mit Update vom 10.03.2014 – Eine altbekannte Firma aus der Branchenbuch-Abzock-Szene und ihr Hintermann sind immer noch aktiv: die RB-Medienverlags GmbH. Nach außen hin sitzt sie in einem Ingolstädter Postfach, gibt aber im Handelsregister des AG Ingolstadt zum Aktenzeichen HRB 4569 als Anschrift die Kupferstraße 24, 85049 Ingolstadt an. Ihr Geschäftsführer ist der 1970 geborene Sven Wagner.
Die Masche: mit Trickformularen sollen Gewerbetreibende und Freiberufler verlockt werden, Geld für ihre Erwähnung auf der Internetseite regionales-branchenbuch.de zu zahlen. Sehr viel Geld – rund 2.400 EUR.
Unaufgefordert verschickt sie an Gewerbetreibende und Freiberufler als Spam-Fax ein Formular. Dessen Überschrift lautet "Regionales Branchenbuch“, etwas kleiner darunter gesetzt hieß es „Aufnahme gewerblicher Einträge“.
Das Formular versucht den äußeren Anschein zu erwecken, von den Gelbe-Seiten-Verlagen zu stammen; angefangen beim Schrifttyp, bis hin zu der graphischen Gestaltung. Auch ein Barcode findet sich – allerdings als Fake, er ist auf allen Fax-Fomularen gleich.
Die Adressdaten, sowie die Telefax-Nummer sind bereits voreingetragen. So wie bei den vielen anderen Formularen aus der Adressbuch-Abzockbranche ist auch dieses so angelegt, dass der Empfänger in der üblichen Geschäftsroutine davon ausgehen soll, es handele sich um einen Korrekturabzug für einen bereits bestehenden kostenlosen Eintrag; er müsse lediglich noch die Daten korrigieren oder ergänzen und das Formular zurück schicken oder faxen. Ein schnelles Lesen der ersten Zeilen des Kleingedruckten bestärkt diesen ersten Eindruck. Dort ist von einem kostenlosen Standardeintrag die Rede.
Tief versteckt im Kleingedruckten geht es dann aber anders zur Sache. Wir zitieren:
„Wenn Sie einen kostenpflichtigen Premiumantrag wünschen, dann ist das übersandte Formular zu unterzeichnen und an den Verlag zurück zu senden. Ein kostenloser Standardeintrag bedarf keiner Unterzeichnung.
[…]
Der Premiumeintrag kostet jährlich 1.178,10 Euro incl. der gesetzlichen MwSt. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.“
Noch einmal zur Verdeutlichung: wenn man das Formular ohne Unterschrift zurück schickt, zahlt man nichts – das ist dann der Standardeintrag. Mit Unterschrift wird das Formular zur Bestellung eines teuren Premiumeintrages, meint die die RB-Medienverlags GmbH.
Wenn man das Kleingedruckte weiter liest, stellt man schließlich fest, dass das es sich bei diesem Branchenbuch nicht um etwas für den Empfänger des Formulars Bekanntes handelt. Und schon gar nicht um ein Buch, sondern ein Online-Register unter regionales-branchenbuch.de. Interessant an dieser Internetseite ist der Hinweis unter der Überschrift „Copyright“ im Impressum:
„Der Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt.
Inhaber der Domain ist Sven Wagner. Die Datenbank ist an andere Vertragspartner vermietet.“
Zitieren wir weiter aus der Internetseite regionales-branchenbuch.de, dort unter der Rubrik Presse:
„In einem Zeitalter, in dem die Zusammenarbeit mit einem seriösen und kompetenten Verlag für immer mehr Unternehmer an Wichtigkeit gewinnt, schätzt man sich jedoch glücklich, einen Partner wie die RB Medienverlags Gmbh zu haben. Denn bei der RB Medienverlags Gmbh steht der Kunde im Vordergrund.“
Hier bei uns in Berlin pflegt man zu solchen Sprüchen zu sagen: wer solche Partner hat, braucht keine Feinde mehr!
Die Seite regionales-branchenbuch.de ist unbekannt, sie wird nicht beworben – das würde schließlich Geld kosten, das die Hintermänner der RB-Medienverlags GmbH lieber für sich behalten. Geld, dass für einen sogenannten Premiumeintrag ausgegeben wird, wird man deshalb wohl problemlos unter die Rubrik „heraus geschmissen“ fassen können.
Speziell für Ärzte gibt es andere Formulare. Diese sind überschrieben mit "Regionales Ärztebuch" und es wird damit auf Bauernfängerei für die Seite regionales-aerztebuch.de gegangen. Aufrufen lässt sie sich bislang aber nicht, was die RB nicht davon abhält, von den Betroffenen Geld zu fordern.
Immer noch hält sich das Geschäftsmodell von Firmen wie der RB-Medienverlags GmbH. Zu viele Betroffene zahlen – anstatt sich zu wehren. In Szenekreisen wird von bis zu 70% gesprochen, die nach entsprechendem Druck durch Rechnungen, Mahnungen und vielen allerletzte Mahnungen schließlich nachgeben.
Wenn man irrtümlich ein Formular der RB Medienverlags GmbH unterschrieben und zurück gesandt hat, ist eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um Forderungen dieser Ingolstädter Firma abwehren zu können. Gerne können Sie uns dazu ansprechen. In der Vergangenheit hat sich dann die Abzocker-Szene im Regellfall gescheut, gegen unsere Mandanten Klageverfahren durchzuführen.
Update vom 10.03.2014:
Die RB Medienverlags GmbH und Ihr Geschäftsführer Sven Wagner haben in diesen Tagen Mahnbescheide beim Amtsgericht Coburg beantragt, mit denen versucht wird, Ansprüche für die Zahlung der erschlichenen Einträge auf der Internetseite regionales-branchenbuch.de durchzusetzen. 1.364,46 € will man mittlerweile von den Betroffenen haben.
Immer wieder erstaunt es, dass es der Szene gelingt, Anwälte zu finden, die sich für solche Aufträge hergeben und damit riskieren, ihre Reputation zu verlieren, schlimmstenfalls in den Morgenstunden Besuch von Fahndern zu erhalten, die eine Durchsuchung durchführen. Die RB Medienverlags GmbH wird vertreten von der Kanzlei Kucklick, Wilhelm, Börger, Wolf & Söllner aus Dresden.
Wir halten eine Zahlung für den schlechtesten Weg. Zum einen, weil man grundsätzlich das Geschäftsmodell derartiger Firmen nicht unterstützen sollte. Vor allem aber, weil man auch danach keine Ruhe haben wird: die Verträge sollen nach ihrem Kleingedruckten über zwei Jahre laufen, so dass die nächste Rechnung nicht lange auf sich warten lassen wird.
Wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, ist eine schleunige Reaktion erforderlich, da Fristen laufen. Es muss gegenüber dem Amtsgericht Coburg ein Widerspruch eingelegt werden. Entweder auf dem Formular, das vom Gericht mit übersandt wird oder formfrei ("Ich lege gegen den Mahnbescheid zum Aktenzeichen ... Widerspruch ein"). Es reicht nicht, wenn Sie sich nur gegenüber der RB Medienverlags GmbH oder deren Rechtsanwälten gegen die Forderung wehren. Die können dann einen Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht Coburg beantragen. Damit kann bereits eine Zwangsvollstreckung durchgeführt, beispielsweise ein Gerichtsvollzieher beauftragt oder das Konto gepfändet werden.
Schon früher berichteten wir über die spezielle Art von Geschäft der RB Medienverlags GmbH und ihres Geschäftsführers Sven Wagner:
[Zum Blog-Beitrag vom 02.02.2012]
[Zum Blog-Beitrag vom 20.06.2014 - RB Medienverlags GmbH verliert Prozess]
Mittlerweile ist die RB Medienverlags GmbH insolvent. Doch nun will der Insolvenzverwalter an das Geld der Opfern deren Trickformulare:
[Zum Blog-Beitrag vom 30.06.2015]
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