2. Teil zu: Der Handelsregisterschwindel geht weiter
07.11.2023 - Mitte dieses Jahres berichteten wir über eine neue Masche. Einem Mix aus Abzocke und Abofalle. Viel Geld sollen Betroffene für Handelsregisterauskünfte zahlen. Für eine Leistung, die eigentlich kostenlos im Internet abgerufen werden kann. Der Geldeinzug erfolgt über die Kreditkarte.
Etlichen Betroffenen gelang eine Rückbuchung. Mit der Vorgehensweise, die wir in unseren Blog-Beiträgen beschrieben hatten.
Anderen nicht. Sie hatten es vorgezogen, sich schlecht beraten zu lassen oder sich eine eigene Strategie zu entwerfen. Die dann meistens nicht funktionierte.
Wenn eine Rückbuchung aber gelang, waren die Abofallenbetreiber not amused. 891,31 EUR brutto sollen sofort überwiesen werden, hieß es dann, etwa bei der Regitas Digital GmbH, der Betreiberin der Internetseite handels-registerportal.de. Auf ein Konto bei der Commerzbank.
Drohung mit Inkassounternehmen
Der Tonfall verschlechterte sich bald. So konnte man in einem Schreiben der Regitas Digital GmbH lesen:
„[…] wir haben von unserem Zahlungsdienstleister die Mitteilung erhalten, dass Ihre Zahlungen per Kreditkarte an uns vom System nicht korrekt verarbeitet und daher an Sie zurückgebucht wurden (siehe Anhang).
Wir haben Ihnen nun bereits mehrfach erläutert, wie es zu dem Vertragsabschluss kam. Der Vertrag wurde online geschlossen und durch akzeptieren der Geschäftsbedingungen rechtlich wirksam.
Wir haben an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass es sich um einen B2B-Vertrag handelt. Wir haben Ihnen unsere Dienstleistung bereits erbracht und werden dies bis zum Ende der Vertragslaufzeit fortsetzen. Weitere Ausführungen wird es von unserer Seite nicht geben. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, wird automatisch ein Inkasso-Unternehmen beauftragt, was mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden sein wird.“
Vor solchen Drohungen muss man keine Angst haben
Auf diese Weise zustande gekommene Forderungen von Regitas Digital GmbH und anderen Abofallenbetreibern lassen sich abwehren.
Siehe auch:
Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn
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