Abzocke mit Abofalle: Registerzentrale mit handelsregisterzentrale24.de und registerzentrale.de
26.06.2023 – Die Abzocke mit der schlechten alten Abofalle war nie wirklich tot. Sie lebt weiter. Aktuell als Firma Registerzentrale. Über die Internetseite registerzentrale.de und die inhaltsgleiche Seite handelsregisterzentrale24.de kann man Auskünfte aus dem Handelsregister erfragen. Für 4,95 €, heißt es.
Doch die Abofalle wäre keine Abofalle, wenn dies stimmen würde. 4,95 € zahlt man nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB erst ab dem 26. Handelsregisterauszug. Bis dahin sind 189,21 € brutto fällig. Pro Monat!
Und das alles für eine Leistung, die im Internet auf der offiziellen Seite handelsregister.de der deutschen Bundesländer kostenlos ist.
Kein Mehrwert - nur Mehrkosten
„Handelsregisterauszüge sofort abrufen!“
und in eigenwilligem Deutsch:
„In unter 2 Minuten Online das Handelsregisterauszug-abrufen“,
heißt es in den Internetauftritten registerzentrale.de und handelsregisterzentrale24.de.
Doch auf der Seite handelsregister.de kann man über das gemeinsame Registerportal der Länder auch das Handelsregister abfragen. Seit dem 01.08.2022 sogar kostenlos. Wir interessierten uns deshalb dafür, was die Registerzentrale bietet. Gibt es einen Mehrwert auf den Seiten registerzentrale.de und handelsregisterzentrale24.de? Also machten wir die Probe auf Exempel und füllten die Anmeldeseite aus. 4,50 € sollte ein aktueller Handelsregisterauszug einer von uns als „Test GmbH & Co. KG“ benannten Firma kosten, heißt es links oben. Eine Kreditkartennummer wurde verlangt.
Doch – sehr - kleingedruckt fand sich rechts in der Mitte ein Absatz. Es werde ein kostenpflichtiger Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, der monatlich Kosten von 159,00 € netto, das sind 189,21 € brutto auslöst. Diese werden separat abgerechnet.
Ganz unten auf den Internetseiten registerzentrale.de und registerzentrale.de und handelsregisterzentrale24.de findet sich ein „rechtlicher Hinweis: Unsere Preise beinhalten die Abrufgebühren des Bm.f.Justiz“.
Was unwahr ist. Der Abruf des Handelsregisters ist seit August 2022 kostenlos. Weder das Bundesministerium für Justiz, noch die Landesjustizministerien berechnen Gebühren.
Kündigungsfrist
Eine Abofalle wäre aus Sicht der Abofallen-Betreiber nicht gelungen, wenn es den Betroffenen gelänge, sich schnell aus ihr zu lösen. So ist in Ziffer 4.1 der AGB der Registerzentrale geregelt:
„Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmt Zeit abgeschlossen und ist für jede Partei jederzeit mit der einer Frist von 30 Tagen kündbar. Die Kündigung hat in Textform (z.B. per E-Mail) zu erfolgen.“
Bis Betroffene den Schmu bemerkt haben, ist die Kündigungsfrist schon vorangeschritten. Sie hätten damit mehr als 189,21 € zu zahlen, so die Hoffnung der Registerzentrale.
Wer steckt hinter der Registerzentrale?
Wer hinter der Registerzentrale steckt, ist nach dem Internetauftritt unter registerzentrale.de und registerzentrale.de und handelsregisterzentrale24.de nicht eindeutig. Im Handelsregister ist die Firma nicht eingetragen. Im Impressum der Seiten ist als verantwortlicher ein Fabian Dante aus Stuttgart genannt.
In der Datenschutzerklärung heißt es hingegen: „Thomas Schmidt, Harzer Straße, 12059 Berlin […] ist als Betreiber der Website zentralregister.de Verantwortlicher gem. […] DSGVO.“
Auch in den AGB der Registerzentrale heißt es „allgemeine Geschäftsbedingungen von Thomas Schmidt“
Registerzentrale.de und handelsregisterzentrale24.de sind nicht die einzigen Internetauftritte, die mit Thomas Schmidt verknüpft ist. Wir fanden seinen Namen auch auf den Seiten kindergeld-beantragung.de und gewerbeanmeldung.digital. Doch mit denen soll sich dieser Blog-Beitrag nicht befassen.
Herein gelegt - was tun?
Wenn Sie hereingelegt wurden, ist die Besonderheit, dass Ihr Geld erst einmal weg ist. Ihre Kreditkarte wurde belastet. Es muss deshalb anders vorgegangen werden, als in der Vergangenheit bei Abofallen, denen Rechnungen, Mahnungen und viele allerletzte Mahnungen folgten. Mit diesem Ablaufplan:
1. Aufforderung zur Rückerstattung
Fordern Sie Thomas Schmidt per E-Mail oder Einwurfeinschreiben zur Rückerstattung aller Beträge auf, die höher sind als 4,95 EUR. Ein Zweizeiler genügt. Vergessen Sie nicht eine exakte Zahlungsfrist („bis zum 04.07.2023“). Eine Woche reicht.
Natürlich wird keine Zahlung erfolgen. Eine Abofalle wäre nicht erfolgreich, wenn der Abofallenbetreiber einknickt. Schreiben Sie trotzdem!
2. Strafanzeige erstatten
Wir vertreten die Rechtsmeinung, dass es sich bei dieser Abofalle um Betrug handelt. Durch den Aufbau des Anmeldeformulars in Verbindung mit den AGB der Registerzentrale wird vorgetäuscht, dass eine Abfrage nur 4,95 EUR kostet. Und dadurch ein Irrtum über den tatsächlichen Preis hervorgerufen. Niemand würde sonst einen Handelsregisterauszug bei der Registerzentrale bestellen.
Stellen Sie deshalb Strafanzeige gegen Thomas Schmidt. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstrasse 91, 10559 Berlin. Schildern sie kurz, was Ihnen widerfahren ist, fügen Sie Kopien der Kreditabrechnung und Ihres Rückforderungsschreibens an Thomas Schmidt bei und verweisen sie auf diesen Blog-Beitrag. Auch sollten Sie um Mitteilung eines Aktenzeichens bitten. Das ist alles. Anwälte benötigen Sie dafür nicht.
3. Das schwierigste: das Chargeback-Verfahren
Damit haben Sie Ihr Geld immer noch nicht zurück. Hierfür gibt es das Chargeback-Verfahren nach Artikel 77 Absatz 1 Zahlungsdiensterichtlinie der EU. Sie müssen Ihr Finanzinstitut informieren und die Kreditkartenabbuchung stornieren lassen. Nicht die Kreditkartenfirma! Dazu müssen Sie zumeist einen Widerspruch gegen die jeweilige Zahlung, entweder per Formular oder im Rahmen Ihres Online-Bankings, einlegen. Es läuft eine Acht-Wochenfrist ab dem Lastschrift-Einzug von Ihrem Konto.
Geben Sie als Chargeback-Grund Betrug an. Um das sogenannte Chargeback zu erhalten, sollten Sie dem Widerruf alle Nachweise beifügen, die den Sachverhalt genauer erklären. Also die Kopien der Strafanzeige, des Schreibens an Thomas Schmidt und dieses Blog-Beitrages.
Arbeiten Sie sorgfältig. Sie haben nur einen Versuch! Wenn Sie sich das nicht selber zutrauen, können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
4. Wenn zurück gebucht wurde: weitere Forderung abwehren
Wenn Ihr Geld zurück gebucht wurde, kann Thomas Schmidt Sie mit Rechnungen, Mahnungen und Druckszenarien mit wirklich allerletzten Mahnungen behelligen. Doch derartige Forderungen lassen sich abwehren.
Gerne können Sie uns – unverbindlich – ansprechen.
Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn
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