Die nächste Firma des Alexander Büsch: Media Genus Verlag aus Bendorf

11.06.2019 mit Update vom 13.09.2019 – Als mit zwei Firmen in Verbindung stehend, wurde in unserem Blog über Alexander Busch berichtet: dem ALBU Verlag und der Aldana Media UG.

[Zum Blog-Beitrag vom 03.02.2017: Der ALBU Verlag des Alexander Büsch – viel Geld für einen Anzeigenvertrag]

Jetzt wurde uns aus 56170 Bendorf ein dritter Firmenname bekannt: die Media Genus. In der Unterzeile des verwendeten Logos heißt es weiter: Verlag für Printmedien. In Rechnungen tritt man als Media-Genus Verlag auf.

Als wir die Unterlagen der Media Genus sahen, drängte sich der Gedanke an einen Neuaufguss des ALBU Verlages auf. Denn dort wie hier sollen Betroffene für einen Anzeigenvertrag zahlen. Viel Geld. Für eine Gegenleistung, die wir mit einem Wort beschreiben können: ungewiss.


Ein geschäftstüchtiger Außendienstler erscheint

Wieder werden Gewerbetreibende und Freiberufler von einem Vertreter aufgesucht. Macht er seine Sache gut, verlässt er Firma oder Praxis mit einer Unterschrift unter einem Anzeigenvertrag. Für einen Regio-Kompass oder eine Info-Regional-Karte. Doch unabhängig davon, wie die Firma Media Genus des Alexander Büsch ALBU Verlag es schafft, an die Unterschriften unter dem Formular zu gelangen; ein wirksamer Vertrag ist nach unserer Rechtsauffassung so nicht zustande gekommen. Um es in der Juristensprache zu sagen: es mangelt an einer Einigung über die essentialia negotii.


Vage im Kleingedruckten

Dazu muss man sich nur das von der Media Genus verwendete Auftragsformular anschauen, das weitgehend dem des Albu Verlag von Alexander Büsch ähnelt. Aus den Auftragsbedingungen:

„Es werden Info-Träger DIN A4 bei Werbebroschüren (RKB) bzw. DIN A 1 oder größer bei Werbekarten (IRK), mit objektbezogenen Themen an mindestens 50 Stellen (innerhalb zwei benachbarter Landkreise, bzw. im Umkreis von etwa 50 km …) versandt“,

heißt es. Ob es der Landkreis ist, der links oder rechts vom eigenen liegt, vielleicht aber auch nördlich oder südlich, erfährt man nicht.

Wer die Empfänger sind?

„Die Verteilung der Werbemedien erfolgt über ausgewählte Einrichtungen des öffentlichen Rechts (z.B. Stadt- und Kreisbehörden, Innungen, Zulassungsstellen, Krankenhäuser usw.) sowie Inserenten u. Anlaufstellen mit öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen und Kundenverkehr“,

steht weiter im Formular. Doch nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl? Und außerdem: wenn den – unbekannten – 50 Adressaten die Werbeobjekte nicht gefallen und sie wegwerfen, ist es aus mit dem erhofften Werbeerfolg. Das sieht wohl auch die Media Genus des Alexander Büsch ähnlich. Denn im Auftragsformular heißt es weiter:

“Die Verteilung erfolgt auf postalischem Versandweg. Die Aushang- bzw. Auslegedauer der jeweiligen Werbeobjekte liegt im Ermessen der belieferten Stellen und kann vom Verlag nicht garantiert werden.“

Auffällig auch die kleingedruckte Formulierung im Anzeigenvertrag:

"ohne öffentlichen Auftrag | behördenunabhängig | nicht amtlich"

Findet sie sich dort, weil dieser Eindruck beim Vertreterbesuch vielleicht entstanden sein könnte?


Anzeigenvertrag der Media Genus - Auszug


Aus einer Rechnung werden zwei

Es wird zur Vorkasse aufgefordert. Beispielsweise 711,62 EUR brutto für eine kleine, 60 mm hohe und 129 mm breite Anzeige in einem Regio-Kompass. Das Geld soll innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung überwiesen werden. Auf ein Konto bei der Sparkasse Koblenz. Zahlt man schneller, erhält man 3% Skonto.

Doch dabei bleibt es nicht. Zweimal soll man innerhalb eines Jahres zahlen, heißt es im Formular. Das sind dann schon 1.423,24 EUR brutto.


Kniearterie als Namenspate

Über die Media Genus lässt sich via Internet nicht viel in Erfahrung bringen. Auch nicht, warum Alexander Büsch bei der Findung des Namens für seine neue Firma ausgerechnet zur medizinischen Bezeichnung der in der Kniekehle entspringenden mittleren Kniearterie gelangte.

Die auf Rechnungen genannte Firmendomain media-genus.de wies heute keine Inhalte auf.


Forderungen lassen sich abwehren

Viel zu viele zahlen. Einige, weil sie nichts merken. Andere, um ihre Ruhe zu haben. Doch so zustande gekommene Verträge sind angreifbar. Wenn man eine Rechnung für einen angeblich auf diese Weise mit der Firma Media Genus des Alexander Büsch zustande gekommenen Auftrag erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich dagegen wehren zu können. Gerne können Sie uns ansprechen. Mailen sie uns – unverbindlich – die Unterlagen; wir melden uns dann.



Update vom 13.09.2019:

Bei den Betroffenen der Media Genus, die sich weigern, dem Ansinnen auf Zahlung an Alexander Büsch nachzukommen, meldet sich jetzt eine Anwaltskanzlei. Die ETL Rechtsanwälte GmbH aus 51107 Köln: "Zur Vermeidung einer unweigerlich folgenden gerichtlichen Geltendmachung", habe man zu zahlen, heißt es in deren Schreiben. Zuzüglich 124 Euro für die Anwälte.


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