Kölner Masche aus Konstanz und Wakefield/UK: Die BIP Verlags GmbH mit der iDruck Ltd

24.09.2023 – Die Kölner Masche-Ganoven arbeiten gerne arbeitsteilig. Mit einem Callcenter lassen sie bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern aus dem Ausland in Deutschland anrufen. Ein angeblich auf diese Weise zustande gekommenes Vertragsverhältnis wird dann an eine deutsche Firma abgetreten. War früher besonders beliebt die El-Dorado-Connection – deutsche Werbefirmen aus dem Großraum Bad Kreuznach, die mit türkischen Callcentern zusammenarbeiten – sind jetzt immer öfter auch neue Kombinationen anzutreffen. Ende 2022 berichteten wir über eine Zusammenarbeit einer angeblich deutschen Firma aus Berlin mit einem angeblich im Großraum London sitzenden Callcenter.

Zum Blog-Beitrag vom 26.11.2022 mit Update: Kölner Masche aus – angeblich – Berlin und London: MRT Media GmbH und Regio Media Ltd]

Deutsch- verschickt britisch ist das nächste Abzocker-Duo, das uns bekannt wurde. Eine BIP Verlags GmbHaus 78467 Konstanz verschickt Rechnungen für einen Anzeigendruck. Den Rechnungen liegt ein mittels Legendenbildung und Trickformular ergatterter Auftrag an eine iDruck Ltd., Thornes Office Park Monckton Road 6, WF2 7An Wakefield, United Kingdom, zu Grunde.

Viel Geld sollen die auf diese Weise Hereingelegten zahlen. Für so gut wie keine werthaltige Gegenleistung.


Kölner Masche aus Deutschland und Großbritannien

Die gute alte Kölner Masche ist nicht tot. Sie hat sich nur weiter internationalisiert und ist nicht mehr beschränkt auf Deutschland und die Türkei.

Unerwartet erhalten Gewerbetreibende, Freiberufler, kleinere Vereine einen Anruf. Sie haben alle eine Gemeinsamkeit. In der Vergangenheit haben sie in einer von einer Kommune, der Kirche oder einem Verein herausgegebenen Publikation eine Anzeige mit Werbung geschaltet.

Der Anrufer tischt eine Legende auf. Wie auch immer: es muss schnell gehandelt werden. Ein Formular müsse unterzeichnet und zurückgeschickt werden.

[Anzeigenbetrug mit der Kölner Masche]

Die so Angesprochenen haben den Eindruck, es mit ihrem bisherigen Vertragspartner zu tun zu haben, bei dem ihre Anzeige geschaltet ist. Tatsächlich kommt auch kurz darauf, häufig noch mit dem guten alten Fax, ein Formular. Da man gerade drüber geredet hatte, geben sich die meisten Betroffenen keine große Mühe, es zu lesen. Sie tappen in eine Falle. Mit der sie sich verpflichten, drei Anzeigen in einer „Bürgerinfo-Serie“ zu schalten.

Die ersten Betroffenen werden stutzig, wenn sie eine Rechnung einer ihnen völlig unbekannten Firma erhalten: der BIP Verlags GmbH aus Konstanz.

Der Trick mit Spam-Anrufen ist verboten. Wir haben in mehreren Beiträgen schon darüber berichtet.


Und wofür wird das Geld verlangt?

Je nach Verhandlungsgeschick des Anrufenden haben sich die Betroffenen verpflichtet, für eine Anzeigenschaltung 1.600,00 € zu zahlen. Mal 3, denn die Anzeige soll mindestens so oft erscheinen.

Wofür das viele Geld verlangt wird, ist aus dem Kleingedruckten des Trickformulars weder auf dem ersten, noch dem zweiten Blick ersichtlich. Es ist die Rede von einer „Bürgerinfo-Serie“. Es soll sich wohl um einem Notfallausweis oder Ähnliches drehen. Genaues lässt sich dem Formular nicht entnehmen. Ebenfalls unklar bleibt, wie die Publikation verteilt werden soll. Nebulös ist von Empfängern mit Publikumsverkehr die Rede. Aber wo sind die? Und wer sucht sie aus?

Wie mit derart dürftigen Beschreibungen ein Werbeerfolg erzielt werden soll, ist das Geheimnis der BIP Verlags GmbH. Oder um es im Juristendeutsch zu sagen: es mangelt an einer Vereinbarung über die essentialia negotii.

Die BIP Verlags GmbH wurde am 08.02.2023 in das Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau (HRB 728223) eingetragen. Ihr Geschäftsführer ist der 1971 geborene Diego Fernando Quintero Sanchez der gegenüber dem Handelsregister als seinen Wohnsitz den Ort El Campello in Spanien angab. Quintero Sanchez ist uns im Zusammenhang mit Anzeigenschwindel noch nicht aufgefallen. Dafür, dass er mehr ist, als nur Strohpüppchen, würden wir keine große Wette eingehen. In dieser speziellen Businesswelt ist es nicht unüblich, dass sich die tatsächlichen Hinterleute bedeckt halten. Dazu passt auch die Masche, den eigentlichen Betrug durch ein im Ausland sitzendes Unternehmen zu kaschieren. Man kann dann argumentieren, von derartigen Machenschaften des Callcenters nichts gewusst zu haben. Und selbstverständlich distanziere man sich mit aller Entschlossenheit.

Als Gegenstand des Unternehmens heißt es:

„Gestaltung, Herstellung und Distribution werbefinanzierter digitaler und gedruckter Medien, Tätigkeiten in Werbung, Grafik- und Webdesign, sowie Beratung in diesen Bereichen.“

Das Callcenter, mit dem die BIP Verlags GmbH arbeiten lässt, ist – natürlich: muss man sagen – international. Es sitzt in Wakefield/Großbritannien. Dafür, dass man dort jemanden vor Ort antrifft, würden wir allerdings auch keine große Wette eingehen wollen. Den Briefkasten teilt man sich mit vielen anderen Firmen.

Die iDruck Ltd. Wakefield wurde am 09.02.2023 in das Handelsregister eingetragen. Mit einem Stammkapital von 100 GBP, das sind 116 €, gehört sie zu den Wegwerffirmen. Solche, derer man sich schnell entledigen kann, ohne dass der Verlust von Stammkapital schmerzt.

Ihr Geschäftsführer ist der 1960 geborene Lazov Dimo, der gegenüber dem britischen Handelsregister House of Company als Beruf „Businesman“ angab und seine Nationalität mit Mazedonisch bezeichnete.

Eine Forderungsabwehr ist möglich

So zustande gekommene Verträge sind angreifbar. Nicht nur wegen der Art und Weise, wie sie zustande kommen, sondern auch schon wegen der mangelnden Bestimmtheit der geschuldeten Leistung.

Wenn man eine Rechnung für einen angeblich auf diese Weise an die BIP Verlags GmbH oder iDruck Ltd. erteilten Auftrag erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich wehren zu können. Gerne können Sie uns ansprechen. Am besten mailen Sie uns – unverbindlich – vorab den kompletten Schriftwechsel. Wir melden uns dann.




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