Nächste Branchenbuchabzocke aus der Schweiz: MM Access AG mit Regionales Telefonbuch

14.02.2020 – Mit einem „Blauen Branchenbuch“ fing es an, dann folgten „Gelbe Verzeichnisse“. Jetzt hat die Schweizer MM Access AG sich den nächsten Schmu ausgedacht: wieder ein Branchenverzeichnis. Diesmal nennt es sich Regionales Telefonbuch mit einem Internetauftritt unter regionalestelefonbuch.com.

Mit einem echten Regionalen Telefonbuch hat das Ganze nicht das Mindeste zu tun.

[Zum Blog-Beitrag vom 22.05.2019 - Mit Doppel-Anruf-Masche: die MM Access AG und dem Internetverzeichnis DasBlaueBranchenbuch.de]

[Zum Blog-Beitrag vom 30.10.2019 - Der nächste Schmu aus der Schweiz: "Das Gelbe Verzeichnis" mit dasgelbeverzeichnis.de]


Ein unerwarteter Anruf

Die Methode der MM Access ist die Doppel-Anruf-Masche.

[Mehr zu der Doppel-Anruf-Masche]

Mit Cold Calls, auch Spam-Anrufe genannt, bei Gewerbetreibenden, Handwerkern oder Freiberuflern in Deutschland geht es los. Die Angerufenen gehen nach dem Verlauf des Gesprächs davon aus, es mit dem „echten“ Telefonbuch zu tun zu haben, in dem sie eingetragen sind.

Ein zweites Telefonat oder ein zweiter Telefonteil folgen, in dem das „ja“ für einen Eintrag mitgeschnitten wird. „Der guten Ordnung halber“ oder „weil es so üblich ist“, wird erklärt. Die Legende im ersten Telefonat geht aus dem aufgezeichneten Telefonat nicht hervor. So kann man den Betroffenen später die Sprachaufzeichnung vorhalten und erklären, sie hätten doch ohne Wenn und Aber zugestimmt.


Rechnung, Mahnungen und Inkasso-Drohungen

Einige Tage nach dem „ja“ folgt die Rechnung über 749 EUR netto oder – „nur jetzt und heute“ - etwas rabattiert. Für einen zwölfmonatigen "Premiumeintrag" im Regionalen Telefonbuch. Zu zahlen binnen 14 Tagen. 3% Skonto kann man bei schnellerer Zahlung abziehen. Die meisten Betroffenen merken jetzt, was ihnen widerfahren ist. Und dass es sich nicht um ein „Buch“ handelt, sondern ein Internetverzeichnis. In dem normale Menschen, sogenannte Verbraucher, anders als in einem "normalen" Telefonbuch, nicht eingetragen werden dürfen. Dazu aus den AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MM Access AG:

“ § 1 Vertragspartner (1.1.) Die MM Access AG schließt Verträge nur mit Unternehmen (§ 14 BGB), nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB)."

Wenn die Betroffenenen nicht zahlen, folgt ein Druckszenario. Mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen und wirklich allerletzten Mahnungen. Später drohen Anwälte und Inkassobüros.

[Die Abzockerszene und ihr Inkasso – was dürfen Inkasssobüros?]

Wer zahlt, um seine Ruhe zu haben oder sich schämt, herein gelegt worden zu sein, wird möglicherweise nach einem Jahr mit der nächsten Rechnung konfrontiert. Die AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Seite dasgelbeverzeichnis.de beinhalten in § 9 eine in dieser speziellen Geschäftswelt beliebte Verlängerungsfalle:

“(9.1) Die Mindeslaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss. (9.2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis, falls er nicht spätestens 4-8 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.“


Was ist „Regionales Telefonbuch“

Die Seite regionalestelefonbuch.com entspricht in jeder Beziehung dem, was man von solcherart Internetverzeichnissen erwarten kann. An der mit sparsamstem Kommaeinsatz verfassten Werbeaussage auf deren Eingangsseite

“Regionales Telefonbuch bietet ein einzigartiges Geschäftsumfeld in dem die Unternehmen werden, sich einen Überblick verschaffen und die Besucher finden was sie benötigen“,

ist nichts dran. Dass die Seite beworben wird, können wir nicht erkennen. Niemand braucht sie. Etwas für regionalestelefonbuch.com der MM Access AG zu zahlen, ist herausgeworfenes Geld. In einem vergleichbaren Fall sah das Landgericht Wuppertal deshalb die vereinbarte Vergütung wegen eines objektiv auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung als sittenwidrig an.

[Zum Blog-Beitrag vom 05.12.2014 - Landgericht Wuppertal: Aufnahme in ein Internet-Branchen-Verzeichnis kann quasi wertlos sein]


Forderungen lassen sich abwehren

Die Erfahrung lehrt: viel zu viele zahlen. Wenn man irrtümlich telefonisch der MM Access AG einen Auftrag für ihr sogenanntes Regionales Telefonbuch auf der Internetseite regionalestelefonbuch.com erteilt hat, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um die Forderung abwehren zu können. Am besten mailen Sie uns – unverbindlich – vorab den kompletten Schriftwechsel; wir melden uns dann.


Seien Sie unhöflich!

Und immer wieder ist aufs Neue festzustellen: wenn es einer Firma gelang, mittels Doppel-Anruf einen Auftrag zu ergattern, ist die nächste nicht weit; kein Wunder, hängt doch in dieser speziellen Business-Welt häufig alles mit vielem zusammen. Hier muss man die bürgerlichen Höflichkeitsformen zurückstellen: Anrufe konsequent wegdrücken. Oder Hörer auflegen. Unter keinen Umständen auf ein Gespräch einlassen. Diese Sprache versteht man bei solchen Firmen. Die Belästigungen hören dann auf.



Die MM Access GmbH ist nicht die einzige Schweizer Firma, die sich der Doppel-Anruf-Masche verschrieben hat:

[Zum Blog-Beitrag vom 24.10.2015 - Per Telefon: die A & Z Management AG will an Aufträge für FirmenVZ.de]

[Zum Blog-Beitrag vom 04.05.2017 - E&S Marketing AG – mit Telefon-Masche aus der Schweiz an Aufträge für ihronlineverlag.com]

[Zum Blog-Beitrag vom 12.03.2018: Aus E&S Marketing AG wird EU Marketing AG - die Masche ist geblieben, onlinefirmenportal.de ist neu]

[Zum Blog-Beitrag vom 22.10.2018: FirmenScout24.com – ein neuer Auftritt der Schweizer EU Marketing AG]

[Zum Blog-Beitrag vom 14.12.2018 - Die Masche des Örtlicher Business Verlag – die nächste Namensvariante der EU Marketing AG]

[Zum Blog-Beitrag vom 12.04.2019 - Wieder eine neue Namensvariante: die EU Marketing AG jetzt als Regionaler Firmenverlag]

[Zum Blog-Beitrag vom 15.04.2019: Optima-Computer GmbH alias Goldex Marketing GmbH – auf Kundenfang für regionalertelefonbuchverlag.de]



Ohne sie geht gar nichts:
[Callcenter - Maschinenräume der Abzockerszene]



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