RSV-Verlag aus Sachsen: Mahnungen mit Flohmarkt-Anmutung

26.06.2021 – Es war einmal eine Zeit: mit Schreibmaschinen, Plastic-Carbon-Farbbändern und Durchschreibpapier. Und Formularen, die man mit Schreibmaschine ausfüllte. Die Zeit endete vor 30 Jahren, Anfang der 90er. Heute bekommt man Schreibmaschinen und Co. vor allem auf Flohmärkten. Manchmal auch mit übrig gebliebenen Formularen aus jener Zeit.

Über den RSV-Verlag des Stiev Kiefl aus Sachsen und seine Masche hatten wir in unserem Blog schon berichtet.

[Zum Blog-Beitrag vom 28.09.2021: RSV-Verlag, Inhaber Stiev Kiefl: Vertreterbesuch mit (manchmal) unerfreulichem Ausgang]

Betroffene, die dem Zahlungsansinnen des RSV-Verlag nicht nachkommen, erhalten jetzt Post. Eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“. Die wirkt, als sei sie aus der Zeit gefallen: als Formular, ausgefüllt mit der Schreibmaschine. Mit drei- oder vierfach-Anschlag für die Fettschrift.

Mahnung des RSV-Verlag – mit Anmerkungen RAe Radziwill


“Wir warten nur noch bis zum […] mit der Ausstellung eines Mahnbescheides“ heißt es. Kurzum: es geht um Geld, das man auf ein Konto des RSV-Verlag überweisen soll. Für eine Leistung des RSV-Verlag, die das geforderte Geld nicht wert ist.


Der Mahnung den gebührenden Platz einräumen

Wenn man sich bis dahin gut verteidigt hat, ist das die Anlage P: der Papierkorb. Erst wenn etwas von Gericht kommt, ist sofortiges Handeln geboten. Es laufen Fristen. Wenn die versäumt werden, drohen sonst erhebliche Nachteile.



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