Zweifelhaft: die ARP Marketing Verlag S.L. und ihre Bürgerinformationen

26.04.2019 mit diversen Updates, zuletzt vom 11.09.2020 - Die Masche mit der Trickakquise durch unredliche Werbefirmen hält sich unverdrossen seit fast zwei Jahrzehnten. Schaut man auf die Landkarte, stellt man fest: der größte Teil der Firmen kommt aus der Gegend um die rheinland-pfälzische Kleinstadt Bad Kreuznach. Dort ist das El Dorado der sogenannten Kölner Masche.

Jetzt ist uns eine Firma aufgefallen, die auf den ersten Blick nicht mit Bad Kreuznach in Verbindung zu stehen scheint. Angeblich in der bei Alicante gelegenen Kleinstadt Javea sitzt die ARP Marketing Verlag S.L. Außer einer spanischen Anschrift nennt sie auch noch eine deutsche Adresse. In 65203 Wiesbaden, 45 km von Bad Kreuznach entfernt.

Mit ihrem offiziell eingetragenen Geschäftsführer Dimitrov Dragomir Shivachev versucht die ARP an Anzeigenaufträge von Gewerbetreibenden für „Werbeträger Bürgerinformation“ zu gelangen.

Vor allem aber an deren Geld.


Nicht nur einmal eine Rechnung

Gewerbetreibende und Freiberufler, die in der Vergangenheit beispielsweise in Publikationen von Gemeinden oder der Kirche inseriert hatten, werden von der ARP Marketing Verlag S.L. angesprochen. Es ginge um „die Bürgerinformation“. Die wechselnden Methoden, mit denen die ARP auftritt, sollen an dieser Stelle nicht interessieren. Wir haben zu der Kölner Masche im allgemeinen einen gesonderten Artikel verfasst.

[Mehr zur Kölner Masche]

Einige Tage später kommt die erste Rechnung über eine Anzeigenschaltung in der „Bürgerinformation“. Beispielsweise über 808,50 EUR netto. Die ARP Marketing Verlag S.L. nimmt das Reverse Charge Verfahren für sich in Anspruch. Ob die rechtlichen Voraussetzungen des § 13b UStG - Umsatzsteuergesetz dafür wirklich vorliegen, ist zwar eine andere Frage. Jedenfalls aber muss die anteilige Umsatzsteuer auch noch an das deutsche Finanzamt gezahlt werden.

Überwiesen werden soll binnen vierzehn Tagen auf ein Konto bei der spanischen Bankia S.A. in Valencia. Bei schnellerer Zahlung, innerhalb einer Woche, kann man 2% Skonto abziehen.

[Beispiel einer Rechnung der ARP Marketing Verlag S.L. März 2019]

Später folgt ein Druckszenario mit diversen Mahnungen. Und immer neue Rechnungen kommen. Für angeblich mitvereinbarte Folgeauflagen.


Was für Bürgerinformationen?

Mit dem Erhalt der ersten Rechnung, spätestens aber den Folgerechnungen, fällt der Schmu den meisten Betroffenen auf. Die sich dann fragen, wofür eigentlich das viele Geld verlangt wird. Was für ein „Werbeträger Bürgerinformation“ soll das sein. Wieviele solcher Informationen werden erstellt? Wo, an wen und überhaupt: nach welchen Kriterien, werden sie unter die Bürger gebracht? Das Kleingedruckte im Anzeigenformular der ARP Marketing Verlag S.L. hilft nicht wirklich weiter.

[Muster des Anzeigenformulars der ARP Marketing Verlag S.L.]

In der Juristensprache lässt sich das so formulieren: es dürfte an einer Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile, die essentialia negotii, bei dem so zustande gekommenen Vertrag mangeln.


Keine neue Firma

Die ARP Marketing Verlag S.L. wurde am 17.05.2018 das spanische Handelsregister eingetragen. Mit einem Stammkapital von nur 3.000 EUR gehört sie zu den Wegwerffirmen. Wenn es kritisch wird, kann man sich derer schnell entledigen, ohne dass der Verlust des Stammkapitals allzu schmerzt. Der im Handelsregister eigetragene Geschäftsführer Dimitrov Dragomir Shivachev war uns im Zusammenhang mit „der Szene“ bislang noch nicht aufgefallen. Ob er ein wirklicher Entscheider ist, wissen wir nicht. In dieser Geschäftswelt kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass die deutschen Hintermänner aus Bad Kreuznach sich hinter einem Strohpüppchen versteckten.

Was die ARP Marketing Verlag S.L. im Handelsregister als ihren Geschäftszweck eingetragen hat, ist ein wahres Allerlei, hat aber mit dem Anzeigengeschäft in „Bürgerinformationen“ nicht das mindeste zu tun:

”Según su objeto social la actividad de la empresa es 1. Construccion, instalaciones y mantenimiento. 2. Comercio al por mayor y al por menor. Distribucion comercial. Importacion y exportacion. 3. Actividades inmobiliarias. Promocion inmobiliaria. Construccion de toda clase de edificios e inmuebles. 4. Actividades cientificas y tecnicas.“

Auf Deutsch:

“ Gemäß ihrem sozialen Zweck ist die Tätigkeit des Unternehmens 1. der Bau, die Anlagen und die Instandhaltung. 2. Groß- und Einzelhandel. Kommerzieller Vertrieb. Importieren und Exportieren. 3. Immobilienaktivitäten. Immobilienentwicklung. Bau von Gebäuden aller Art und Immobilien. 4. wissenschaftliche und technische Tätigkeiten.“


In Wiesbaden anzutreffen?

Dafür, dass man unter der deutschen Anschrift Gaugasse 10 in 65203 Wiesbaden jemanden von der ARP Marketing Verlag S.L. leibhaftig antreffen könnte, würden wir nicht die Hand ins Feuer legen wollen. Dort kann man eine Firma finden, die im Internet mit Tarnadressen und Beihilfe zu vielerlei ab 25 Euro netto im Monat wirbt. Das liest sich dann so:

Für Ihre persönliche Flexibilität - mieten Sie eine anonyme Postanschrift in Wiesbaden

Es gibt unendlich viele Argumente, die für eine Trennung von ihrem tatsächlichen Aufenthaltsortund Firmenadresse sprechen, wie z.B.:

- Sie erhalten in Deutschland Sozialleistungen, leben aber im Ausland
- Sie wollen ihren Briefkasten vor unliebsamer Post schützen
- Sie möchten sich ungeliebtem Besuch von Inkassounternehmen o.Ä. entziehen
- Sie benötigen einfach einen Briefkasten für ihre Zwecke“


Kein Internetauftritt festzustellen

Auch sonst hält sich die ARP Marketing Verlag S.L. nach außen hin bedeckt. Einen Internetauftritt konnten wir bislang nicht feststellen. Als E-Mail-Provider wird auf deren Korrespondenz Yahoo genannt.


Forderungsabwehr ist möglich

Viel zu viele zahlen. Sonst hätte sich das dahinter stehende Geschäftsmodell schon längst erledigt.

Doch so zustande gekommene Verträge sind angreifbar – nicht nur wegen der Art und Weise, wie sie zustande kommen, sondern auch schon wegen der mangelnden Bestimmtheit der von der ARP Marketing Verlag S.L. geschuldeten Leistung.

Wenn man eine Rechnung für einen angeblich auf diese Weise mit der ARP Marketing Verlag S.L. zustande gekommene Auftrag erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühest mögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich wehren zu können. Gerne können Sie uns ansprechen. Am besten mailen Sie uns - unverbindlich - vorab den kompletten Schriftwechsel; wir melden uns dann.



Update vom 29.06.2019

Die ARP Marketing Verlag SL hat ihr Trickformular geändert. Von Wiesbaden ist nicht mehr die Rede. Und auch das Verteilungsgebiet ist nebulöser geworden. Jetzt soll nicht mehr nur in einem bestimmten Postleitzahlgebiet verteilt werden, sondern auch in dessen Umgebung. Doch was soll das für eine Umgebung sein. 10 km entfernt? Oder eher 100 km?

[Muster des Anzeigenformulars der ARP Marketing Verlag SL Juni 2019]



Update vom 19.07.2019:
Neues Bankkonto

Die Bankverbindung ist eine Schwachstelle bei Firmen aus "der Szene". Bei Geldwäscheverdacht oder zahlreichen Beschwerden von Kunden oder Verbrauchern, kündigen Banken diese häufig. Ob das ein Grund dafür ist, dass die ARP Marketing Verlag SL im Juli 2019 eine neue Bankverbindung nennt, wissen wir nicht. Überwiesen werden soll jetzt auf ein Konto bei der spanischen Banco Bilbao Vizcaya, Argentaria, kurz BBVA.



Update vom 01.08.2019:
Jetzt mit TOP Inkasso

Betroffene der ARP, die nicht wunschgemäß deren Rechnung bezahlen, erhalten Post von einer TOP Inkasso GmbH aus Luzern/Schweiz. Außer der eigentlichen Forderung verlangt die noch rund 160 EUR für eine Vielzahl von Gebühren und Auslagen, die innerhalb weniger Tage gezahlt werden sollen. Geschieht das weiterhin nicht, werden nach uns vorliegenden Erfahrungsberichten die Betroffenen durch Telefonanrufe der TOP Inkasso belästigt.

Die TOP Inkasso GmbH ist kein in Deutschland zugelassenes Inkassobüro. Bei deren Anrufen empfehlen wir ein entschlossenes Wegdrücken oder auflegen. Ohne lange Diskussion und Höflichkeitsfloskeln.

[Die Abzockerszene und ihr Inkasso – was dürfen Inkasssobüros?]



Gerichtliches Mahnverfahren

Die ARP Marketing Verlag S.L. hat einen neuen Geldeintreiber gefunden: Rechtsanwalt Robert Senner-Lengsfeld aus - wenig überraschend - 55543 Bad Kreuznach. Senner-Lengsfeld ist Kennern der "Szene" bereits bekannt. Gegen Betroffene der ARP versucht er jetzt mit einem gerichtlichen Mahnverfahren vorzugehen.

Wer als Betroffener einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält, muss unbedingt dagegen vorgehen und beim Gericht Widerspruch einlegen. Es laufen Fristen. Immer wieder erfahren wir von Fällen, bei denen Betroffene nicht reagiert haben. Auch nicht auf den dann bald folgenden Vollstreckungsbescheid. Wenn schließlich ein Gerichtsvollzieher seinen Besuch ankündigt, ist es zu spät. Wenn man nicht reagiert, können auch Forderungen rechtskräftig werden, die an sich nicht bestehen.



Update vom 11.09.2020:

Schon wieder ein neues Konto. Diesmal bei der spanischen Santander-Bank.




Ohne sie geht gar nichts:
[Callcenter - Maschinenräume der Abzockerszene]

Neu ist er nicht:
[Seit über 100 Jahren: Inseratenschwindel, damals so wie heute]




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