Anzeigenabzocke, Adressbuchabzocke, Internetabzocke und Werbeverträge

Eines unserer Tätigkeitsfelder ist die Verteidigung gegen Forderungen unseriöser Anzeigen-, Adressbuch- und Internetfirmen. In diesem Bereich konnten wir im Laufe der Jahre Forderungen von insgesamt mehreren Millionen Euro abwehren.

Solche Firmen treten mit unterschiedlichen Methoden auf; Ermittlungsverfahren und Verurteilungen durch die Strafjustiz zeigen, dass die Grenzen zur Wirtschaftskriminalität bei manchen fließend sind:


Anzeigenschwindel:
Die Kölner Masche und die Doppel-Anruf-Masche

Das ist die Kaltansprache von Gewerbetreibenden, die durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Abschluss von Anzeigenaufträgen genötigt werden.

● Dazu gehören "rechnungsähnliche Offerten": Anschreiben, die mit einem Überweisungsvordruck versehen, Gebührenrechnungen von Gerichten und Behörden ähneln, tatsächlich mit diesen aber nichts zu tun haben. Der Rechnungsvordruck weist dann erhebliche Kosten für „Eintragungen in das Handelsregister“ oder ähnliches aus. Empfänger derartiger Schreiben sind meistens neu gegründete Firmen.

Weitere Informationen: [Der Schwindel mit rechnungsähnlichen Schreiben]

● Auch die „Kölner Masche“ gehört dazu: Am Telefon wird Gewerbetreibenden wahrheitswidrig erklärt, man habe bereits in der Vergangenheit für sie in Werbeträgern Anzeigen geschaltet. Man biete dies auch für eine nächste Auflage an. Abhängig von der negativen oder positiven Reaktion des Angerufenen wird sodann ein Fax oder eine E-Mail angekündigt. Das müsse wegen Fristabläufen schnellstens unterschrieben und zurück geschickt werden. In der groß gedruckten Überschrift des Fax steht "Kündigung" oder ähnliches, wenn kein Interesse besteht, ansonsten wird es als "Verlängerung" des bestehenden Vertrages bezeichnet. Tatsächlich heißt es aber im Kleingedruckten, dass ein neuer, umfangreicher Anzeigenvertrag zu Stande kommen soll. Durch den am Telefon suggerierten Zeitdruck und die optische Aufmachung des Telefax zielt die „Kölner Masche“ darauf ab, die Gewerbetreibenden zur Unterschrift zu veranlassen, ohne dass diese den am Telefon behaupteten Sachverhalt überprüfen können. Die böse Überraschung kommt bald darauf. In Form der Rechnung einer bis dahin unbekannten Firma. Für eine häufig wertlose, zumindest aber überteuerte Gegenleistung.

Weitere Informationen: [Anzeigenbetrug mit der Kölner Masche]

● Andere Firmen haben die "Kölner-Masche" modifiziert: es kommt ein Vertreter mit der bereits anderweitig erschienen Anzeige und versucht im Gespräch den Eindruck zu erwecken, von der Firma zu kommen, die für die bisherige Veröffentlichung zuständig ist. Auch hier soll schnell noch etwas unterschrieben werden, "für die nächste Ausgabe". Geschieht das, ist die Falle zugeschnappt. Ein beliebtes Opfer dieses Tricks sind Ärzte. Der Besuch kommt, wenn das Wartezimmer voll ist und sie unter Zeitdruck stehen.

● Schließlich die Masche mit den zwei Telefonaten, die sogenannte Doppel-Anruf-Masche: bei einem unangekündigten Anruf wird Gewerbetreibenden und Freiberuflern erklärt, sie seien bislang kostenlos in einem Verzeichnis eingetragen und weil nicht rechtzeitig gekündigt wurde, müsste jetzt gezahlt werden; man wolle die Daten abgleichen. Auf den Einwand, derartiges sei unbekannt, heißt es, dies sei so registriert und es gäbe nur die Möglichkeit, für einen kürzer oder einen länger laufenden Eintrag zu zahlen. Dass tatsächlich vorher keine Geschäftsverbindung bestand, wird für die Angerufenen nicht sofort deutlich; sie glauben, in der Hektik des Geschäftsalltags etwas übersehen zu haben und jetzt noch am besten davon zu kommen, wenn sie die vermeintlich günstigste Möglichkeit wählen. Oder es wird behauptet, man habe in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass der Firmeneintrag sich im Internet vorne befände, man sei Kooperationspartner von Google. Das sei bislang kostenlos gewesen, ab jetzt aber kostenpflichtig.

In einem zweiten Telefonat lassen sich die Firmen dann einen Vertragsschluss bestätigen. Dieses Telefonat wird aufgezeichnet. Dabei werden die Daten so abgefragt, das eine Bezugnahme auf die unwahren Behauptungen im ersten Anruf nicht deutlich wird und die Antworten in der Regel „ja“ lauten. Lug und Trug des ersten Anrufs gehen aus dem Mitschnitt nicht hervor. Diese Masche gibt es auch modifiziert: am Ende des ersten Telefonats heißt es dann, dass aus rechtlichen Gründen ab jetzt das Gespräch aufgezeichnet werden müsste. Danach lässt man sich, in der selben Art und Weise, den Vertragsabschluss bestätigen.

Weitere Informationen: [Der Trick mit der Doppelanruf-Masche]


Adressbuchschwindel

Das ist das massenhafte Versenden von Angeboten für Dateneinträge, wobei die Angebotsformulare eine bestehende Geschäftsbeziehung zum Adressaten vortäuschen. Der Kunde geht davon aus, dass eine Korrektur bestehender Daten verlangt wird, wenn diese auf den Formularen ganz oder teilweise voreingetragen sind. Häufig wird sogar das Wort „kostenfrei“ verwendet. Teilweise ähneln die Formulare Anschreiben, die zum Datenabgleich von Behörden oder Handwerkskammern verwendet werden, Schreiben der Telekom AG oder den Verlagen der "Gelben Seiten". Tatsächlich soll aber ein Vertrag mit einer Größenordnung von einigen Hundert bis zu mehreren tausend Euro untergeschoben werden. Für die Einstellung von Daten in irgendwelche private (Online-)Branchenverzeichnisse.

Eine werthaltige Gegenleistung erfolgt nicht, die Verzeichnisse sind unbekannt, werden nicht beworben und sind zudem in hohem Maße unvollständig.

Zahlen die Betroffenen die erste Rechnung, erfahren sie meistens auch noch, dass sie sich für mehrere Jahre verpflichtet haben. Spätestens dann, wenn weitere Rechnungen kommen.

Weitere Informationen: [Adressbuchschwindel mit Trickformularen]


Internetabzocke

Hiervon sind häufig Verbraucher betroffen; aber nicht nur sie. Diese Form der Abzocke funktioniert in vielen Varianten. Bei einem verbreiteten "Geschäftsmodell" wird der Eindruck erweckt, es handele sich um ein kostenloses Angebot, etwa für Software-Downloads, Tauschbörsen, Hausaufgaben, Kochrezepte oder um ein Gewinnspiel. Auf die Kostenpflichtigkeit wird dabei lediglich an unauffälliger Stelle hingewiesen (sogenannte "Abofalle").

Es gibt auch Mischungen aus Abofalle und Branchenbuchabzocke für Gewerbetreibende. Ebenso rasch, wie sie kommen, verschwinden diese Firmen wieder in der Versenkung.


Wir vertreten als Rechtsanwälte seit über 20 Jahren Mandanten in den Bereichen des Anzeigen-, Adressbuch- und Internetbetruges, kennen die Hintergründe und können die Argumente der Gegenseite, man hätte besser aufpassen sollen, „unterschrieben sei unterschrieben", zerpflücken. Wenn wir früh genug als Rechtsanwaltskanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn aufgetreten sind, hat sich die Gegenseite meist gescheut, gegen unsere Mandanten zu klagen.


Anzeigen- und Werberecht

Auch manch an sich nicht durch unlautere Machenschaften zustande gekommener Werbevertrag weist bei näherer Prüfung Mängel auf: beispielsweise weil sich die vertraglichen Bestimmungen nicht hinreichend konkretisieren lassen oder in sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firmen unzulässige Vertragsklauseln finden. Die Folge kann dann eine Unwirksamkeit des gesamten Werbevertrages sein - und die Forderung gegen die Mandanten lässt sich abwehren.


In unserer langjährigen Tätigkeit hatten wir es schon mit den meisten derartiger Firmen zu tun:
[Auszug aus der Gegnerliste]


Man hasst uns in der Abzocker-Szene dafür. In einem Blog berichten wir regelmäßig über Hintergründe und Interna.
[Neues aus der Welt der Abzocker und Werbeverlage]


Neu ist er nicht:
[Seit über 100 Jahren: Inseratenschwindel, damals so wie heute]



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