Bauherr stürzt vom Gerüst – nicht immer haftet die Baufirma

19.05.2012 – Auf ein Baugerüst zu klettern ist für einen Laien nicht ungefährlich - vor allem dann, wenn man selbst zuvor noch Teile des Gerüstes demontiert hatte. Diese Erfahrung musste ein Bauherr eines Einfamilienhauses machen, der dabei abstürzte und sich verletzte. Schadensersatz und Schmerzensgeld bekommt er dafür von der Baufirma nicht, entschied das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2012 – 17 U 103/11).

Zwischen dem klagendem Bauherrn, der Baufirma und dem Subunternehmer der Baufirma, der für die Putzarbeiten zuständig war, hatte es schon vorher Auseinandersetzungen gegeben. Das Haus war errichtet, aber man stritt über Baumängel – auch vor Gericht. Dort einigte man sich über die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten.

Dazu wurde von den Baufirmen ein Gerüst aufgestellt. Als es dort so stand, überlegte sich der Bauherr, aufzusteigen; um den Putz näher zu untersuchen und Fotos zu fertigen. Was auch immer er sich dann dabei gedacht haben mag – er entfernte zuvor eine Querstrebe, eine Diagonalstrebe und eine Horizontalstrebe. In 2,5 Meter Höhe stürzte er ab, fiel auf einen Mülleimer und verletzte sich. Als Absturzgrund gab er an, es hätte sich ein Teil des Gerüstbelages gelöst. Tatsächlich stellte man fest, dass die Baufirma keine Abhebesicherung eingebaute hatte - das Gerüst war deshalb nicht sachgemäß aufgestellt gewesen.

Doch war das der Grund für den Absturz? Ein Sachverständiger erläuterte dem Gericht, es sei unwahrscheinlich, dass es zu dem Sturz auch gekommen wäre, wenn die Quer- und Diagonalstrebe im Gerüst verblieben wäre. Dann wäre nämlich der Vertikalrahmen nicht in Schwingung geraten. Letztlich war auch durch einen Sachverständigen nicht mehr zu klären, ob ursächlich für den Sturz allein die fehlende Abhebesicherung war oder die Entfernung von Quer- und Diagonalstreben oder beide Umstände gemeinsam. Der Kläger hatte die Beweislast. Das sich das Unfallgeschehen nicht mehr aufklären ließ, ging deshalb zu seinen Lasten – er verlor den Prozess.


Probleme mit den Verkehrssicherungspflichten auf Baustellen sind immer wieder ein Thema in unserem Bau-News-Blog:

[Zum Bau-News-Beitrag vom 23.11.2011]
[Zum Bau-News-Beitrag vom 03.12.2013]
[Zum Bau-News-Beitrag vom 17.04.2014 – 1. Beitrag von diesem Tag]
[Zum Bau-News-Beitrag vom 17.04.2014 - 2. Beitrag von diesem Tag]


Dieser Beitrag ist im Blog „Bau-News“ erschienen.

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