Die GMG des Gerd Martin Gabriel aus Düsseldorf – teure Anzeigen auf Stadtinfo-Tafeln

09.09.2016 mit Update vom 20.10.2016 – In der Geschäftswelt, über die wir in unserem Blog berichten, gibt es immer mal wieder besondere „Moden“. Stadt- und Landkarten gehören dazu, die durch Werbeanzeigen finanziert werden sollen – in letzter Zeit auch immer öfter.

Offiziell aus Düsseldorf mischt die Firma GMG, Inhaber Gerd Martin Gabriel, alias GMG-Stadtinfo dabei mit. Ihr Geschäftsmodell sind sogenannte „Städteinformationstafeln“. Oder das, was sie darunter versteht.

Viel Geld sollen Betroffene ihres Geschäftsmodells zahlen, verlangt die GMG. Für recht wenig Gegenleistung. Doch so, wie es die GMG-Stadtinfo versucht, kommen keine wirksamen Verträge zustande.


Ein geschäftstüchtiger Außendienstler erscheint

Gewerbetreibende und Freiberufler in ganz Deutschland werden von einem Vertreter der GMG des Gerd Martin Gabriel aufgesucht. Er macht häufig seine Sache gut, jedenfalls aus Sicht der GMG: er verlässt den Ort mit einer Unterschrift unter einem Anzeigenvertrag.

Aber unabhängig davon, mit welchem Trick die GMG es schafft, die Unterschriften unter ihr Werbeformular zu ergattern; damit ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Um es im Juristenlatein zu sagen: es mangelt an den essentialia negotii.

Dazu muss man sich nur das Auftragsformular anschauen. Es geht um ein „Objekt“. Was für eines? „Städteinformationstafel“ heißt es in der Überschrift. Wesentlich mehr an Beschreibung bekommt man nicht zu lesen, außer: „Infoträger (DIN-A 3, vielfarbig) mit regional-bezogenen Serviceinformationen und einer Übersichtskarte“. Man kann erahnen, dass sie verteilt werden soll. Aber wo? An „regionale Museen, Sportstätten sowie an Einzelhandelsgeschäfte und Betriebe mit Publikumsverkehr […]. Die Auswahl der einzelnen Adressaten bleibt GMG vorbehalten“. Doch nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl? Und in welchen Orten erfolgt die Verteilung der gerade einmal 85 Drucke? Und überhaupt, so heißt es in den „Inserenten AGB für die GMG“ auf der Rückseite des Formulars: „Der Aushang der Städte-Informationstafeln durch die betreffenden Adressaten wird von der GMG nicht geschuldet.“

[Beispiel eines Anzeigenformulars mit AGB der GMG, Inhaber Gerd Martin Gabriel]

Mit anderen Worten: wenn den – unbekannten – Adressaten das DIN-A 3-Blatt nicht gefällt und sie es wegwerfen, ist es aus mit der Werbung.

Es wird zur Vorkasse aufgefordert. 955,57 EUR einschließlich MwSt. werden von der GMG des Gerd Martin Gabriel pro Auflage für eine kleine Anzeige verlangt. Manche Betroffene sollen noch mehr zahlen. Das Geld soll innerhalb einer Woche auf ein Konto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf oder der Postbank Düsseldorf überwiesen werden.

Doch dabei bleibt es nicht. Dreimal soll man innerhalb eines Jahres zahlen, heißt es im Formular. Das sind dann schon stolze 2.866,71 EUR brutto.


Briefkastenadresse

Auf dem Anzeigenformular der GMG, Inh. Gerd Martin Gabriel findet sich nur ein Postfach. Anders auf der Rechnung. Dort wird die Grafenbergerger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf genannt. Dafür, dass man aber vor Ort die GMG finden wird, würden wir nicht die Hand ins Feuer legen wollen. Nach Art solcher Firmen könnte es sich um eine für mehr oder weniger Geld gekaufte Deckadresse handeln.

Es gibt auch eine Internetseite der GMG, Inhaber Gerd Martin Gabriel: gmg-stadtinfo.de. Unter dem Firmennamen GMG-Stadtinfo tritt sie dort auf. Und sucht am heutigen Tag weitere Vertreter für die besonderen Kundenbesuche:

„Karriere
Wir suchen ständig und Deutschlandweit Mitarbeiter für den Vertriebs-Außendienst
Sie sind ein Verkaufstalent und suchen eine neue Herausforderungen mit hohen Provisionen?
Dann sind Sie bei der GMG Stadtinfo aus Düsseldorf genau richtig.“


Solche Forderungen lassen sich abwehren

Viel zu viele der Betroffenen zahlen. Einige, weil sie nichts merken. Andere, um ihre Ruhe zu haben. Und tragen so dazu bei, dass diese Art von Werbegeschäften kein Ende findet. Doch so zustande gekommene Verträge sind angreifbar. Vor allem, weil kein wirksamer Vertrag zustande kommt, wenn die Gegenleistung so dürftig beschrieben ist.

Wenn man eine Rechnung für einen angeblich auf diese Weise mit der GMG des Gerd Martin Gabriel zustande gekommenen Auftrag erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich dagegen wehren zu können. Gerne können Sie uns ansprechen. Mailen sie uns – unverbindlich – die Unterlagen; wir melden uns dann.



Update vom 20.10.2016:

Die GMG des Gerd Martin Gabriel aus Düsseldorf hat jetzt Rechtsanwälte beauftragt. Die Anwaltskanzlei Schäfer & Haseneier aus 56337 Simmern vertritt die Auffassung, das Geschäftsgebahren der GMG sei beanstandungsfrei. Wörtlich argumentieren die Westerwälder Anwälte in einem uns vorliegenden Schreiben vom 28.09.2016, es sei schließlich

„vorliegend nicht auf einer ‚Kaffeefahrt‘ einer älteren Dame eine Heizdecke verkauft worden“.

Auf so etwas muss man erst einmal kommen.

[Anzeigenbetrug mit der Kölner Masche]
[Seit über 100 Jahren: Inseratenschwindel, damals so wie heute]



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