Digimedia GmbH verliert Prozess
02.04.2013 mit diversen Updates, zuletzt vom 12.11.2020 – So hatten es sich die Digimedia GmbH aus Bad Kreuznach und ihr 1962 geborener Geschäftsführer Hans-Jürgen Doll sicherlich nicht gedacht: als sie von einem unserer Mandanten Geld forderten und ihn schließlich in der vorpommerschen Stadt Pasewalk verklagten. Wir drehten nämlich den Spieß um und erhoben in dem Verfahren eine Widerklage. Jetzt erhält die Digimedia GmbH nicht nur kein weiteres Geld, sondern muss sogar das zurück erstatten, was ihr vom Mandanten irrtümlich als erste Rate gezahlt wurde – so entschieden vom Amtsgericht Pasewalk (AG Pasewalk, Urteil vom 14.03.2013 – 3 C 51/12).
Was das Amtsgericht Pasewalk zu der Digimedia GmbH feststellte, lässt sich ähnlich auch zu den mit nahezu gleichlautenden Vertragstexten agierenden Firmen MP Medien Promotion GmbH und REGIO Medienagentur GmbH sagen. Auch sie sitzen in der Industriestraße 36 in 55543 Bad Kreuznach und auch ihr Geschäftsführer ist Hans-Jürgen Doll.
"Kölner Masche“ wird ein sehr spezielles Geschäftsmodell genannt, bei der in Form einer Kaltansprache Gewerbetreibende durch Vorspielung falscher Tatsachen zum Abschluss von Anzeigenaufträgen veranlasst werden.
In dem in Pasewalk entschiedenen Fall wurde das vom Geschädigten so geschildert: in der Vergangenheit hatte er in einer von der Stadtverwaltung heraus gegebenen Broschüre regelmäßig inseriert, dem „Kommunalen Wegweiser“. Dann erhielt er einen Anruf. Der Anrufer bezog sich auf diese Broschüre und erklärte, soeben ein Fax geschickt zu haben. Das müsse sofort unterschrieben und zurück gefaxt werden – sonst könne das Inserat nicht in der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden, die Druckerei warte schon. Das Fax war recht unleserlich.
[Fax-Formular der Digimedia GmbH]
Der Geschädigte ging aber davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe und unterschrieb. Kurz darauf kam eine Rechnung der Digimedia GmbH über 971,64 EUR. Für den Anzeigenauftrag hieß es darin. Das Geld zahlte er.
Später kam die nächste Rechnung über 971,64 EUR. Da erst fiel ihm die Masche auf - diese Rechnung wurde nicht bezahlt. Mit der Stadtverwaltung oder dem kommunalen Wegweiser hat die Digimedia GmbH nämlich nichts zu tun.
Sie gibt einen, so wörtlich: „Dig. Informationsführer“ heraus. Was das sein soll? Die Antwort auf diese Frage zeigt ein dolles Geschäftsmodell auf: wer auf die Masche der Digimedia GmbH herein gefallen und das Formular zurück geschickt hat, wird auf einer CD-ROM verewigt. Zusammen mit denen, denen das gleiche widerfuhr. Diese CD bekommt man dann. Um aus dem Formular der Digimedia GmbH zu zitieren: „Die Verteilung erfolgt grundsätzlich nur an die Inserenten und ist als reine Imagewerbung zu verstehen.“ Das für fast 1000 EUR. Mal sechs. Nach der Vorstellung der Digimedia GmbH hat man sich mit seiner Unterschrift für drei Jahre verpflichtet. Und jedes Jahr hätte man für zwei solcher CDs bezahlen sollen.
Kampflos wollte die Digimedia GmbH auf den von ihr erhofften Geldfluss aber nicht verzichten. Sie klagte gegen den Geschädigten. Vergeblich, ein Vertrag mit solchem Inhalt ist nicht wirksam zustande gekommen – jetzt muss sie auch noch die in falscher Annahme gezahlten ersten 971,64 EUR zurück erstatten.
Über eine Pikanterie gibt es zum Schluss noch zu berichten: die Digimedia GmbH hatte dem Gericht auf dessen Aufforderung die CD vorgelegt. Die Anzeige des Beklagten, für die man immerhin fast 1000 EUR einklagte, wurde darin nicht gefunden.
Die Masche der Firmen MP Medien Promotion GmbH und REGIO Medienagentur GmbH ist ähnlich – wenig verwunderlich beim selben Geschäftsführer. Uns vorliegende Mandantenberichte erwähnen auch hier voran gegangene Anrufe, die sich auf eine anderweitige Publikation bezogen. Wieder musste es ganz schnell gehen, mit der Rücksendung eines gerade zugegangenen Fax. Auch die Vertragstexte der MP Medien Promotion GmbH und der REGIO Medienagentur GmbH sind nahezu gleich:
[Beispiel eines Faxformular der MP Medien Promotion GmbH]
[Beispiel eines Faxformular der Regio Medienagentur GmbH]
Wenn man Opfer der „Kölner Masche“ wurde, einen Anzeigenauftrag für einen sogenannten „Dig. Informationsführer“ unterschrieben oder schon irrtümlich Geld gezahlt hat, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um seine Rechte durchzusetzen. Gerne können Sie uns dazu ansprechen. Am besten mailen Sie uns - unverbindlich - vorab den kompletten Schriftwechsel; wir melden uns dann.
Update vom 09.09.2014:
Die Digimedia GmbH hat inzwischen ihr Geschäftsmodell modifiziert. Jetzt heißt es kleingedruckt auf deren Faxformular, dass der Eintrag auf der Internetseite heimatportal.info veröffentlicht wird. Auch andere Firmen des Hans-Jürgen Doll, beispielsweise die Medienwerk Digital GmbH, akquirieren auf eine vergleichbare Art und Weise teure Aufträge für einen Eintrag auf dieser - weithin unbekannten, da nicht beworbenen - Seite.
Hans-Jürgen Doll hat eine weitere Firma gegründet, die er aus der Industriestraße 36 in Bad Kreuznach betreibt: die Medienpol Design GmbH. Mit ihr wird für teure Einträge auf der Internetseite go-city.org akquiriert.
[Zum Blog-Beitrag vom 01.06.2013]
Noch eine ist dazugekommen: die Medienwerk Digital GmbH
[Zum Blog-Beitrag vom 11.09./06.10.2013]
Update vom 12.11.2020
Aus den USA ist jetzt eine Digi Medien GmbH LLC aufgetaucht. Auch eine Abzockerfirma, aber die Masche ist eine andere. Wir haben darüber in einem Blog-Beitrag berichtet.
Über Hans-Jürgen Doll und seine Firmen berichten wir darüber hinaus in diesen Beiträgen::
[Zum Blog-Beitrag vom 21.05.2013]
[Zum Blog-Beitrag vom 31.10.2013]
[Zum Blog-Beitrag vom 19.05.2017]
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