Neue Abofalle: www.habibi.de der Habibi.de Media GmbH aus Chemnitz – David Jähn ist wieder dabei

17.09.2015 mit diversen Updates, zuletzt vom 18.02.2016 - Habibi ist das arabische Wort für den Geliebten. Doch viel Liebe wird man bei den Opfern einer neuen Abzockmasche aus Chemnitz wohl nicht entflammen können.

Habibi.de nennt sich eine Internetseite, auf der großspurig geworben wird:

„Sparen Sie bis zu 60 % im Einkauf! Für Privat und Gewerbe!“

Sie wird betrieben von der Habibi.de Media GmbH (Update vom 06.10.2015: im Handelsregister wurde mittlerweile abweichend der Name Habibi Media GmbH eingetragen), die sich nach dem Impressum der Seite noch in Gründung befindet, weshalb weder eine Steuernummer, noch eine Handelsregisternummer angegeben werden könnten. Wohl aber der Name des Geschäftsführers. Es ist der 1982 geborene David Jähn. Ein alter Bekannter aus der Abzocker-Szene. Zuletzt trat er als Inhaber der Firma B2B Technologies Chemnitz GmbH auf, die sich zuvor JW Handelssysteme GmbH und noch früher Melango.de nannte. Die Anschrift 09116 Chemnitz, Neefestraße 88, ist unverändert geblieben. Auch das letztlich dahinter stehende Geschäftsmodell. Unter Habibi.de verbirgt sich eine raffinierte Abo-Falle. Halsabschneiderei statt eines Märchens aus Tausendundeiner Nacht.


Preise fast wie für Hehlerware

Ganz viel sparen könne man, suggeriert die Seite Habibi.de. Auf sie führt Werbung, etwa auf Facebook. Heute wurde beispielsweise Red Bull angeboten. Gefunden für 0,29 EUR heißt es; zugegebenermaßen: eine kleine Dose. Oder Notebooks, als Restposten für 29,95 EUR. Die Playstation 4 für 199 EUR. Das sind Preise, nahezu auf dem Niveau von Hehlerware.

Wer eines dieser „Schnäppchen“ anklickt, wird auf die nächste Seite gelockt:

„Kostenlose Registrierung“,

heißt es dort. Und weiter:

„Registriere dich kostenlos um viele Vorteile und Funktionen bei Habibi nutzen zu können.“

Man muss Vorname, Nachnahme und E-Mail sowie ein Wunschpasswort angeben. Außerdem ein Geburtsdatum, ab Jahrgang 1997 ist das erst möglich.


Unser Test: wie teuer wird billiger Red Bull?

Wir haben es probiert. Unser Vorname war „Testanmeldung“. Die Antwort kam sofort. Von einer „Vanessa Vogel“, sie sei Account-Betreuerin. Ein Foto gab es auch, Marke Blondine mit langen Haaren, etwa 20 Jahre alt. Dafür, dass es sich um mehr als einen Fake handelt, würden wir niemals eine Wette eingehen wollen.

[Begrüßungs-E-Mail von Habibi.de]

Dann musste Habibi.de wieder aufgerufen werden. Jetzt wurde schon mehr verlangt: die Anschrift. Und eine Firmenbezeichnung, falls vorhanden. Natürlich haben wir mit offenen Karten gespielt. Wir wollten wissen, ob man tatsächlich an das Red Bull-Schnäppchen kommt. Bei dem Koffeinbedarf in unserer Kanzlei wäre es willkommen. Also noch einmal das Angebot angeklickt. Die nächste Seite öffnet sich: „Schnäppchen deutlich unter Marktwert“. Näheres fände man im Premiuminhalt.

„Für nur 1 € testen!“

Angeklickt. Das nächste Fenster:

„Wähle dein Premiumpaket:
Habibi.de Premium
2 Wochen für 1 € testen“


Richtig teuer soll es werden

Etwas kleiner darunter noch einmal der Hinweis, dass zwei Wochen nur 1 € kosten. Auch einen Ratgeber gäbe es obendrauf. Doch wir waren misstrauisch. Sollte David Jähn, der als Geschäftsführer der Habibi.de Media GmbH im Impressum angegeben wird, tatsächlich ins seriöse Fach gewechselt sein? Keine Abo-Fallen mehr betreiben? Wir schauten genauer hin. Und siehe da: In anderer Schrift, klein, sehr klein und dazu im zartesten hellblau befand sich die Falle:

„Einmalig 1 € für 2 Wochen, geht automatisch in Abo (Quartal: 99 €) über, wenn nicht 1 Tag vor Ablauf gekündigt. Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre.“

[Ausdruck des Ausschnitts „Wähle dein Premium-Paket“ – finden Sie die Falle?]

792 EUR will damit die Habibi.de Media GmbH des David Jähn von denen haben, die den Schmu nicht merkten. Und in die Falle tappten. Ein stolzer Preis für eine kleine Dose Red Bull.

In der Anmeldebestätigung findet sich dazu kein Wort. Nur der Hinweis, dass der Account mit 1 EUR belastet werde. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Habibi steht so etwas nicht.

[Beispiel einer Bestätigung von Habibi.de nach Anmeldung zum 1 EUR-Premiumzugang]

Wir haben das Premium-Paket nicht gebucht, können also auch nicht sagen, ob es tatsächlich das Schnäppchen gibt. Zweifel daran bestehen schon. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Habibi.de Media GmbH aus Chemnitz heißt es nämlich:

„Der Service der Habibi.de GmbH besteht darin, Nutzern eine Internet Plattform (Habibi.de) zur Verfügung zu stellen, auf der diese nach Offerten, Händlern suchen und mit diesen über einen externen Link auf die Webseite des Anbieters Kontakt aufnehmen können. Der Service beinhaltet keinen Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen oder gar deren Erfolg, (Hervorhebung durch Rechtsanwälte Radziwill) sondern lediglich das Bereitstellen der Serviceplattform mit der Möglichkeit, dass der Nutzer Kontakt zu Anbietern aufnehmen kann. Die Habibi.de GmbH übernimmt keine Gewähr, dass während der Vertragslaufzeit Kontakte im Sinne des Nutzers zustande kommen“.

Mit anderen Worten: für das viele Geld verspricht man: Nichts!


Eine neue Abofalle trotz laufendem Strafverfahren

In einem Blog-Beitrag vom 27.01.2015 berichteten wir, dass die Staatsanwaltschaft Chemnitz zum Geschäftszeichen 370 Js 12319/08 unter anderem gegen David Jähn ermittelte und Anklage erhob. Wegen 94 Fällen des vollendeten und 41 des versuchten Betruges. Schadenshöhe: 18.000,00 EUR. Wir schrieben dazu: „Das ist nach unserer Einschätzung weniger als die Spitze des Eisberges. Weswegen im Falle einer Verurteilung David Jähn und Thomas Wachsmuth (Anmerkung Rechtsanwälte Radziwill: der war zeitweilig sein Spießgeselle) noch mit vier blauen Augen davon kommen könnten.“

[Zum Blog-Beitrag vom 27.01.2015]

Normalerweise hält man spätestens dann still, wenn eine Anklage im Briefkasten liegt. In der Hoffnung, dass es überzeugend klingt, wenn man sich in der Hauptverhandlung geläutert gibt. Und verspricht, zukünftig keine krummen Dinge mehr zu drehen. Dazu hätte es auch gepasst, dass David Jähn seine B2B Technologies Chemnitz GmbH aufgelöst hatte. Jetzt mit dem alten Geschäftsmodell einer Abo-Falle weiterzumachen, lässt sich hingegen verorten zwischen Chuzpe und nicht-mehr-alle-Tassen-im-Schrank-haben.


Die Forderungsabwehr ist möglich

Solche Art von Geschäftemacherei sollte nicht durch Zahlungen unterstützt werden. Wenn man eine Rechnung für einen angeblich auf diese Weise mit der Habibi.de Media GmbH aus Chemnitz für einen "Premium-Zugang" geschlossenen Zwei-Jahres-Vertrag erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich dagegen wehren zu können. Gerne kann man uns dazu ansprechen. Am besten schicken Sie uns - unverbindlich - Ihre Unterlagen. Wir melden uns dann.



Update vom 03.10.2015:

Auch heute ist die Habibi.de Media GmbH David Jähn noch nicht im Handelsregister eingetragen und heißt es im Impressum der Internetseite habibi.de weiterhin nur, eine Steuernummer sei beantragt. Rechnungen sind nach unseren Erkenntnissen von der Chemnitzer Firma noch nicht verschickt worden; vielleicht wegen des Fehlens einer Steuernummer. Oder weil eine Firma, die noch nicht im Handelsregister steht, Schwierigkeiten haben könnte, ein Bankkonto zu bekommen.

Auf der Seite habibi.de gibt es rechts oben einen Zähler. 59.205 Mitglieder zeigte er an, als wir am 17. September 2015 unseren Screenshot der Seite erstellten, etwas über 82.000 sollen es heute sein. Ein solcher Zuwachs von etwa 10.000 Mitgliedern pro Woche sagt aber noch nichts darüber aus, wie viele davon das Premium-Test-Paket für vermeintliche 1€ gebucht haben, um so in die in Aussicht gestellte Schnäppchen-Welt zu gelangen. Nach allgemeiner Erfahrung dürften diesmal die Geschäfte für David Jähn schlechter laufen, als zuvor bei seiner B2B Technologies Chemnitz GmbH alias JW Handelssysteme. Nicht alle werden bereit sein, etwas zu zahlen, und sei es auch nur (vermeintlich) 1 EUR - und deshalb nicht in die Falle tappen.

Auch unsere Kanzlei ist weiterhin bei Habibi.de als Mitglied registriert. Alle ein bis zwei Tage bekommen wir seitdem elektronische Post. Am 30.09.2015 beispielsweise mit der Betreffzeile „Red Bull 0,33 ml 0,29 EUR“. Am 02.10.2015 hieß es morgens: „Versace Handtaschen 69 EUR“. Abends kam dann eine Mail mit dem Betreff „Platz 1 bei Google“. In der Tat: sucht man mit diesem Namen, wird die Homepage habibi.de in der Suchmaschine als erste angezeigt. Interessant sind dann aber die nächsten drei Plätze. In deren Überschriften finden sich Worte wie „Vorsicht“, „Computerbetrug“ und „Abofalle“.



Update vom 06.10.2015:
Im Handelsregister wurde Habibi Media GmbH eingetragen

Man hat in Chemnitz in die Trickkiste gegriffen. Nicht Habibi.de Media GmbH, wie im Impressum der Seite Habibi.de in den letzten Tagen formuliert wurde, heißt die Firma. Sondern Habibi Media GmbH. Unter dieser Bezeichnung wurde sie heute Vormittag im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz (HRB 29840) eingetragen. David Jähn ist ihr alleiniger Geschäftsführer. Als Gegenstand des Unternehmens ist angegeben: "Recherche nach Produkten und Lieferanten für Privat- und Gewerbekunden". Das Stammkapital beträgt 25.000 EUR.

Mit dem Namenstrick erhoffte man sich in Chemnitz vielleicht Vorteile bei Google und Co, nämlich dass Artikel, in denen von einer "Habibi.de Media GmbH" die Rede ist, dort nach hinten gedrückt werden. Der Plan dürfte aber wohl nicht aufgehen. Auch wenn man mit dem Namen "Habibi Media GmbH" sucht, werden aktuell auf den vorderen Plätzen kritische Berichte und Erfahrungen über das Geschäft dieser Firma angezeigt.



Update vom 07.10.2015:
Neuer Preis, neue AGB

Die Habibi Media GmbH hat ihre Abofalle modifiziert. „2 Wochen für 1€ testen“ heißt es weiterhin. Doch im Hellblau-Kleingedruckten steht jetzt:

„Kosten: 1€ inkl. Mehrwertsteuer für die ersten zwei Wochen bei Nutzung des Sonderkündigungsrechts während der 2wöchigen Testphase zum Ende der Testphase. Ohne Sonderkündigung: Einmalige Aktivierungsgebühr: 59 € inkl. Mehrwertsteuer, weitere Kosten pro Jahr 98 € inkl. Mehrwertsteuer. Mindestvertragslaufzeit: 2 Jahre. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.“

[Screenshot von Habibi.de vom 07.10.2015]

Macht dann zusammen - "nur noch" - 255 EUR, die man von den Betroffenen haben möchte. Bislang war ein Gesamtbetrag von 792 EUR angegeben.

Vielleicht werden es aber doch mehr. Wir sind über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB der Habibi Media GmbH gestolpert. Auch sie wurden jetzt geändert. „Für alle Verträge, die ab dem 05.10.2015 zustande kommen“, heißt es. Und lassen den Verdacht zu, dass eine zweite Abzocke nach der ersten Abzocke im Raum stehen wird. Wörtlich:

„Sofern der Nutzer einen Vertrag über die Nutzung des Premium-Services „Habibi.de Premium“ abgeschlossen hat, kann er zudem den weiteren separat kostenpflichtigen [Hervorhebung durch Rechtsanwälte Radziwill] Service „Recherche“ nutzen. Hierfür muss er in dem vorgesehenen Feld einen Rechercheauftrag formulieren. Die Kosten für den jeweiligen Rechercheauftrag ergeben sich aus den Angaben bei Abgabe des Rechercheauftrags. Der Nutzer bietet der Habibi.de Media GmbH den Auftrag zur kostenpflichtigen Recherche durch das Drücken des Button „Jetzt kostenpflichtig beauftragen“ an. Das Vertragsangebot wird Bestätigung der Habibi Media GmbH an die vom Nutzer bei der Registrierung angegebenen Emailadresse angenommen.“

Auch weiterhin gilt, dass man für das zu zahlende Geld keine Gegenleistung erwarten darf. Noch einmal aus den AGB der Habibi Media GmbH:

„Für die Aktualität des Rechercheauftrags wird seitens der Habibi Media GmbH keine Gewähr übernommen.“

Und:

„Die Habibi Media GmbH bietet auch innerhalb der kostenpflichtigen Services keinen Verkauf von Waren an.“

Schließlich noch:

„Die Habibi Media GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Geeignetheit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder Genauigkeit der darin eingestellten Informationen.“




Update vom 30.10.2015:
Die Rechnungen kommen

Seit Tagen war es von uns erwartet worden, jetzt ist es soweit. Die Habibi Media GmbH mit ihrem Geschäftsführer David Jähn hat eine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer erhalten. Und damit begonnen, Rechnungen an die Opfer ihrer Habibi.de-Falle zu richten. 99 EUR werden verlangt, zu zahlen auf ein Konto bei der Fidor Bank AG, einer deutschen Direktbank mit Sitz in München. Da man weiß, dass niemand sich gerne herein legen und zur Kasse bitten lässt, findet sich ein Droh-Szenario bereits in der Rechnung: Zinsen, weitere Mahngebühren, Kosten für Auskunfteien und Behörden werden angekündigt, wenn nicht kurzfristig gezahlt wird.

[Muster einer Rechnung der Habibi Media GmbH aus Chemnitz]

Erfahrungsgemäß folgen kurze Zeit später Zahlungserinnerungen, Mahnungen, letzte und wirklich allerletzte Mahnungen, stets garniert mit Drohungen im Stil von "Tod, Teufel und Pestilenz". Später dürften Inkassobüros und Anwälte für David Jähn ins Horn blasen. Immer wieder ist aus „Szenekreisen“ zu erfahren, dass durchschnittlich 70% der Betroffenen früher oder später dem Druck nachgeben und zahlen.

Doch wer das macht und glaubt, danach seine Ruhe zu haben, wird sich getäuscht sehen. Nach dem Kleingedruckten in der Abofalle Habibi.de wird noch eine „einmalige Aktivierungsgebühr“ fällig. Dann wird die nächste Rechnung kommen, über 59 EUR. Einwänden wird die Habibi Media GmbH damit begegnen, dass durch die erste Zahlung das Bestehen eines Vertrages anerkannt worden sei. Aber auch danach ist noch nicht Schluss. Der Vertrag soll eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren haben. Ein Jahr später werden dann wieder 99 EUR verlangt werden.



Update vom 17.11.2015:
Neue Anmeldeseiten bei Habibi.de

Die Habibi Media GmbH aus Chemnitz ändert in rascher Folge ihre Internetseite Habibi.de. "Lagerverkäufe", "Outlets" und "Auktionen" fallen jetzt als Schlagworte ins Auge fallen. Ruft man sie auf, bekommt man angezeigt, dass die Funktion nur Premiumnutzern zur Verfügung stände. "Zögere nicht und schalte dir noch heute alle Möglichkeiten frei", wird aufgefordert. Darunter werden angeboten ein "Sofortzugang zur Datenbank". "14 Tage testen". Als "Einmaliges Angebot". Für 1,00 € Einzelzahlung. Das kleine Sternchen hinter dem Wort "Einzelzugang" ist leicht zu übersehen. Die Habibi Media GmbH meint, dass dieses auf ein weiteres Kästchen führt. Rechts unten. Darin ist nebulös von einem "Sonderkündigungsrecht während der 2wöchigen Testphase zum Ende der Testphase" die Rede. Welcher Testphase? Jedenfalls finden sich dann Hinweise darauf, die erahnen lassen könnten, dass die Habibi Media GmbH darauf spekuliert, an wesentlich mehr Geld der Betroffenen zu gelangen.

[Screenshot von Habibi.de vom 17.11.2015 - Eine neue Anmeldeseite]

Verstärkt wirbt die Habibi Media GmbH jetzt auch in Österreich und der Schweiz für ihre speziell Leistung.


Update vom 02.12.2015:
Jetzt mit höheren Rechnungen

In den letzten Tag hat die Habibi Media GmbH die Praxis ihrer Rechnungslegung geändert. Jetzt wurde auch die Aufnahmegebühr in die erste Rechnung aufgenommen. 158,00 EUR sollen die Betroffenen zahlen. Sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche. Das Konto bei der Fidor Bank AG in München ist geblieben. Weiterhin wird auch mit hohen Kosten gedroht, wenn man nicht so zahlt, wie es sich die Habibi Media GmbH vorstellt.

Lassen sie sich davon nicht täuschen – gegen die Forderung kann man sich wehren.




Update vom 12.01.2016:
Jetzt mit neuem Konto

Eine neue Bankverbindung fällt bei der Habibi Media GmbH auf. Jetzt soll das Geld auf ein Konto bei der Berliner Sparkasse gehen. Was der Grund dafür ist, wissen wir nicht. Vielleicht hatten sich zu viele bei dem früheren Geldinstitut beschwert.

[Beispiel einer Rechnung von Habibi Media GmbH mit Konto bei der Berliner Sparkasse]



Update vom 18.02.2016:
Rechtsanwalt Hammer tritt ins Spiel

Wer sich selber mehr schlecht als recht, oder gar nicht, gegen die Forderung der Habibi Media GmbH aus Chemnitz verteidigte, bekommt nach Zahlungserinnerungen und etlichen Mahnungen jetzt auch Post von einem Rechtsanwalt. Der, Erik Hammer, sitzt in der Riemannstraße 56 in 04107 Leipzig. Außer der Forderung für den Eintrag bei Habibi.de verlangt er für sich auch Geld, 70,20 EUR.





In einem zweiten Blog-Beitrag setzen wir uns mit der Habibi Media GmbH aus Chemnitz auseinander. Und beantworten die häufigsten Fragen zu Habibi.de:

[Zum Blog-Beitrag vom 20.01.2016: 2. Teil zur Habibi Media GmbH aus Chemnitz - Die häufigsten Fragen]


Weitere Blog-Beiträge zu Habibi.de:

[Zum Blog-Beitrag vom 19.02.2016 - 3. Teil zur Habibi Media GmbH: Rechtsanwalt Erik Hammer soll Geld für habibi.de-Anmeldungen beitreiben]

[Zum Blog-Beitrag vom 02.04.2016: 4. Teil - Habibi Media GmbH will verwirren: mit Berliner Anschrift und shopping-magazin24.de]

[Zum Blog-Beitrag vom 13.07.2016: 5. Teil – Rechtsanwalt Erik Hammer ist jetzt Boss der Habibi Media GmbH aus Chemnitz]

[Zum Blog-Beitrag vom 07.04.2017: 6. Teil – Aus Habibi Media GmbH wird die Harmsworth-Windsor.de GmbH]




Die Anzahl der Internetseiten der Habibi Media GmbH aus Berlin/Chemnitz vergrößert sich stetig. Bitte teilen Sie uns kurz mit, wenn Ihnen neue bekannt werden. Aktuell (Bearbeitungsstand 11.05.2016) sind hier folgende Seiten erfasst:

  • billiger-shopping24.de
  • einkaufsmagazin24.de
  • einkaufsmagazin48.de
  • Habibi.de
  • preiswert-shoppen24.de
  • shopping-magazin24.de





In etlichen Blog-Beiträgen setzten wir uns mit David Jähn und der zuvor von ihm betriebenen Firma JW Handelssysteme GmbH/B2B Technologies Chemnitz GmbH auseinander:

[Zum Blog-Beitrag vom 14.06.2013]
[Zum Blog-Beitrag vom 04./06.07.2013 - hier wurden häufige Fragen beantwortet]
[Zum Blog-Beitrag vom 26.07.2013]
[Zum Blog-Beitrag vom 08.09.2013]
[Zum Blog-Beitrag vom 07.11.2013 mit späteren Aktualisierungen: Unter anderem mit Urteilsdatenbank gegen diese Firma]
[Zum Blog-Beitrag vom 13.01.2014]
[Zum Blog-Beitrag vom 06.07.2014 mit diversen Updates]
[Zum Blog-Beitrag vom 27.01.2015 mit diversen Updates: die B2B Technologies Chemnitz GmbH ist aufgelöst - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage]



Es geht bei Abzockfallen um viel Geld. Die Biographie eines früher für solche Firmen tätigen Anwalts zeigt dies:

[Zum Blog-Beitrag vom 24.07.2012: Die toten Ratten eines Abzockeranwalts – Drei Lehren für den Kampf]




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