Fallensteller: die Vendis GmbH mit Grosshandel-Angebote.de
08.03.2012 mit Nachtrag vom 28.03.2012 - Nur im weitesten Sinne hat man es bei der Vendis GmbH, Berlin und ihrem Internetverzeichnis Grosshandel-Angebote.de mit einem Branchenbuch zu tun. Aber auf das in der Abzockerszene übliche Geschäftsmodell des Verschleiern versteht sich auch diese Firma mit deren am 06.08.1956 geborenen Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin Eva Rüpps.
Seit kurzer Zeit kündigt die am 12.10.2011 von Eva Rüpps übernommene und auf den Namen Vendis GmbH umgetaufte Gesellschaft auf der Internetseite Grosshandel-Angebote.de an, unter anderem Informationen mit folgenden Inhalten zu erteilen:
- Großhändler und Hersteller - Über 10.000 Adressen und Kontakte
- B-Ware und 2.Wahl mit leichten Produktionsfehlern
- Konkursware aus Geschäftsauflösungen
- Aktuelle Sonderposten bis zu 80% billiger
Für zwanzig Kategorien, von Computer & Zubehör, über Fahrzeuge bis Garten & Heimwerken wird geworben mit dem Satz „Bis zu 80% sparen.“ Klickt man eine dieser Kategorien an, öffnet sich eine neue Seite, auf der es unter der Überschrift „Anmeldung für Gewerbetreibende“ heißt:
"Nach der Anmeldung erhalten Sie Sofortzugang auf die Grosshandel-Angebote.de Datenbank mit der Sie zahlreiche Markenprodukte von A-Z bis zu 80% günstiger kaufen können. In der Datenbank finden Sie über 10.000 Adressen von Großhändlern, Herstellern und Lieferanten.
Die Nutzung der Grosshandel-Angebote.de Plattform ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, Vereine oder Behörden und selbständige Freiberufler bestimmt."
Es werden dann Firmennamen, Anschrift, Telefonnummer und die E-Mail-Adresse abgefragt. Anklicken muss man auch die Aussage
„Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und bestätige ausdrücklich meinen gewerblichen Nutzungsstatus“
Ist das geschehen, gelangt man zum letzten Schritt:
"Jetzt anmelden"
Die Überraschung kommt einige Tage später: in Form einer Rechnung für einen 12-Monatszugang. 284,17 EUR will die Vendis GmbH dafür haben. Versteckt unter einer Vielzahl von anderen Klauseln stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vendis GmbH die Sätze:
"Die Anbieterin verschafft dem Nutzer den entgeltlichen Zugang zu ihrer Datenbank im Rahmen eines entgeltlichen zweijährigen (Mindestvertragslaufzeit) Abonnements. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich (§ 126 BGB) von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Der Nutzer verpflichtet sich für die Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die Datenbank einen monatlichen Betrag in Höhe von 19,90 Euro zu zahlen (238,80 Euro Jahresbeitrag). Alle Preise für die von der Anbieterin angebotenen Produkte verstehen sich zuzüglich der jeweils im Fälligkeitszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer."
Tatsächlich findet sich auch auf der Seite, von welcher der Registrierungsvorgang erfolgt, ein Hinweis – rechts unten, abseits vom Registrierungsformular, optisch nicht hervorgehoben:
"Folgende Leistungen erhalten Sie in unserem Loginbereich. Durch Drücken des Buttons "Jetzt anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 238,80 Euro zzgl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 19,90 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren."
Insgesamt hat man es mit einer Mischung aus Abofalle und Branchenbuchabzocke zu tun – für Gewerbetreibende.
Wenn man eine Rechnung für einen angeblich auf diese Weise mit der Vendis GmbH für ihren Internetauftritt Grosshandel-Angebote.de geschlossenen Zwei-Jahres-Vertrag erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühest mögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich dagegen wehren zu können. Vergleichbare Klauseln, wie sie jetzt die Vendis GmbH als Begründung für Ihr Zahlungsverlangen verwendet, wurden in der Vergangenheit schon gerichtlich für unwirksam erklärt.
Was uns außerdem noch auffiel: die von der Vendis GmbH genannte noble Anschrift Unter den Linden 16, 10117 Berlin, tatsächlich ein Haus mit vielen Briefkästen, wird auch von einer anderen Firma aus der Branchenbuchszene angegeben. Der GAV Gewerbeanzeiger Verlags GmbH, über die wir am 21.09.2011 berichtet hatten. Ob das wirklich nur ein Zufall ist?
Nachtrag vom 28.03.2012: Wegen dieses Blog-Beitrages haben uns schon viele Anfragen erreicht. Darunter gab es auch Fälle, bei denen sich Personen bei Grosshandel-Angebote.de angemeldet hatten, die keine Gewerbetreibenden sind, es nur bei der Anmeldung behaupteten. Können diese sich dann kurzerhand auf die Verbraucherschutzvorschriften im Fernabsatz berufen? Einen Widerruf erklären?
Diesem Weg hat eine schon etwas ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 22.12.2004 – VIII ZR 91/04) einen Riegel vorgeschoben: wer wahrheitswidrig als Unternehmer auftritt, muss sich auch so behandeln lassen.
Das bedeutet nicht, dass man nichts gegen die Forderung der Vendis GmbH unternehmen kann. Es geht nur nicht so einfach.
Bitte beachten Sie auch unseren zweiten Blog-Beitrag vom 08.03.2012 über die Vendis GmbH. Wir beantworten darin häufige Fragen, die uns dazu erreicht haben. Von dieser Seite können Sie auch unsere Vollmacht herunter laden.
[Zum Blog-Beitrag vom 08.03.2012]
Auch in diesen Blog-Beiträgen setzen wir uns mit der Vendis GmbH auseinander:
[Zum Blog-Beitrag vom 02.07.2012]
[Zum Blog-Beitrag vom 12.09.2012]
[Zum Blog-Beitrag vom 08.10.2012]
[Zum Blog-Beitrag vom 16.01.2013]
[Zum Blog-Beitrag vom 15.04.2013]
[Zum Blog-Beitrag vom 26.07.2013: Inkassoangriff mit der Solvenza24 GmbH]
[Zum Blog-Beitrag vom 06.03.2014]
[Zum Blog-Beitrag vom 19.06.2017]
Es ist eine Biographie über einen früher für die Abzockerszene tätigen Anwalt erschienen. Drei Lehren lassen sich aus ihr ziehen:
[Zum Blog-Beitrag vom 24.07.2012]
Ein Bonner Rechtsanwaltsbüro bereitet eine Strafanzeige gegen die Vendis GmbH vor und benötigt dazu Erklärungen Betroffener:
[Zum Blog-Beitrag vom 17.10.2012]
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