Medienwelt e.K. verliert Prozess
01.03.2023 – „Zweifelhafte Inhalte: die Anzeigenverträge der Firma medienwelt e.K.“ lautete vor einiger Zeit die Überschrift unseres Blog-Beitrages über eine Werbefirma aus dem Raum Frankfurt am Main.
Jetzt teilte das Landgericht München I (LG München I, Beschluss vom 13.02.2023 – 31 S 113/23) unsere Bedenken. Es stellte fest, dass mit den Vertragsformularen der Firma medienwelt e.K. kein wirksamer Anzeigenvertrag zustande kommt. Und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgericht München (AG München, Urteil vom 22.12.2022 – 223 C 8716/22).