Gerichtsvollzieher vollstreckt im Auftrag der NOVAG LTD
07.02.2019 – Es ist schon einige Jahre her, seit wir in unserem Blog über die Firma NOVAG LTD berichtet hatten. Angeblich sitzt sie in London, später tauchten dann auch eine Berliner Anschrift auf und eine im französischen Forbach. Auch als NOVAG Medienagentur trat sie zeitweilig auf.
Die NOVAG LTD verschickt hohe Rechnungen an Gewerbetreibende und Freiberufler für einen Branchenverzeichnis Eintrag in einer Publikation „Bürgerinfo“. Sie habe den Vertrag, so formuliert sie, von einer anderen Firma, aus der Türkei, übernommen. Die wiederum, mit einer Betrugs-Methode, der sogenannten „Kölner Masche“, an die Unterschriften der Betroffenen unter einem Auftragsformular gelangt war.
In unserem Blog konnte man lesen:
“So zustande gekommene Verträge sind allerdings angreifbar – nicht nur wegen der Art und Weise, wie sie zustande kommen, sondern auch schon wegen der mangelnder Bestimmtheit der von BVI Media und NOVAG LTD geschuldeten Leistung.
Wenn man eine Rechnung auf dem Briefpapier einer NOVAG für einen angeblich auf diese Weise an die BVI Media erteilten Auftrag erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühestmögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich gegen derartige Methoden wehren zu können.“
Jetzt wurde uns von Betroffenen mitgeteilt, dass ein Gerichtsvollzieher sich bei ihnen angemeldet habe. Zwecks Zwangsvollstreckung im Auftrag der NOVAG LTD. Wir stellten fest: alles ist rechtens. Helfen können wir nicht mehr.
Denn die Betroffenen hatten etwas gemacht, was regelmäßig daneben geht: Nichts!