Hintermann des HR Finanzdienst untergetaucht

18.02.2012 – Es ist eine Unternehmung wie aus dem Lehrbuch der Kriminalität: der HR Finanzdienst – Print und Online Service für Handelsveröffentlichungen. Die Staatsanwaltschaft Berlin interessiert sich für diese Art von "Geschäft". Doch als echte Ganoven scheut man das Tageslicht. Und ist untergetaucht.

Wer eine neue Firma oder eine Änderung bei einer bestehenden Firma in das Handelsregister eintragen lässt, wird häufig zum Angriffziel von Anzeigenbetrügern. Diese verschicken Rechnungen, denen ein Überweisungsvordruck beiliegt. Die Rechnungen ähneln nach der Aufmachung einer Behördenrechnung. Insbesondere wird der Text der amtlichen Veröffentlichungsbekanntmachung einschließlich Handelsregisternummer angegeben. Deren Empfänger sollen glauben, dass es sich um die amtlichen Gebühren für das Handelsregister handelt.

Ein Betrug mit einem derartigen Geschäftsmodell erfolgt auch unter dem Deckmantel eines HR-Finanzdienst - Print und Online Service für Handelsveröffentlichungen. Die Firma verschickte amtlich aussehende Rechnungen über 695,00 EUR. Mal mit dem Absender Cecilienstr. 7, 66111 Saarbrücken, mal wird die Goetheallee 4 in 53225 Bonn genannt. Beide Anschriften sind erfunden. Ein Zahlungsvordruck ist dabei. Der Name der Bank ist nicht genannt, stattdessen deren IBAN (International Bank Account Number). Wenn man diese nachforscht, kann man feststellen, dass die Bank in Luxemburg sitzt. Ganz versteckt im Text der Rechnung findet sich der Hinweis auf eine „Publikation des HR Finanzdienst zu gewerblichen Zwecken“. Gesehen wurde eine solche noch nie.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich bei derartiger Versendung von rechnungsähnlich aufgemachten Formularen um gewerblichen Betrug. So unter anderem festgestellt in den Entscheidungen BGH NStZ-RR 2004, 110; BGH NJW 2001, 2187; OLG Frankfurt (Main) NJW 2003, 3215. Die erstgenannte Bundesgerichtshof-Entscheidung aus dem Jahr 2004 führt schon im Leitsatz aus, dass Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung die Schutzbedürftigkeit des Opfers und damit eine Täuschung nicht ausschließen. Selbst wenn die Adressaten nicht zahlen, bleibt der Betrugsversuch strafbar. Amtsgerichte und Landgerichte haben diese Rechtsprechung seitdem mit Geld- und Freiheitsstrafen umgesetzt.

Unsere Kanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn erstattete im Auftrag einer betroffenen Mandantin eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des HR Finanzdienst. Die Staatsanwaltschaft Berlin (StA Berlin – 93 Js 5216/09) ermittelte darauf hin als Inhaber des Luxemburger Kontos den Hans-Jürgen Bade Goncalves, gemeldet in Trier. Sie interessiert sich für ihn. Hans-Jürgen Bade Goncalves ist jedoch lichtscheu. Und untergetaucht. Doch die Erfahrung lehrt: irgendwann macht auch der gerissenste Gauner einen Fehler.




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