Zweifelhafte Masche: die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH aus Andernach und ihr Werbeformular

01.11.2018 mit diversen Updates, zuletzt vom 29.07.2019 – Eine schlechte Presse und gar noch eine Berichterstattung in unserem Blog sind nicht gut für das Geschäft.

Über den Verlag für Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG aus 56626 Andernach, der sich später Verlag für Printmediengestaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Verlag für Mediengestaltung nannte, hatten wir 2016 in unserem Blog berichtet:

„Dubioses Geschäftsgebahren", „Ominöse Werber“ und "Warnung vor Betrugsmaschen" sind nur drei der Überschriften, die in mehr als einem Dutzend Zeitungsartikeln auftauchen […]

Zur schlechten Presse kommt auch noch ein verlorener Prozess hinzu. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck (AG Fürstenfeldbruck, Urteil vom 10.12.2015 – 6 C 1380/15) entschied, dass dem Verlag für Mediengestaltung kein Anspruch gegen eine unserer Mandantinnen zusteht. Es sei mit dem verwendeten Auftragsvordruck des Verlags schon kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.“

[Zum Blog-Beitrag vom 27.02.2016: Verlag für Mediengestaltung aus Andernach verliert Prozess - und heißt jetzt Verlag für Printmediengestaltung]

Bei dem Verlag handelt es sich um eine Schachtelkonstruktion mit einer sogenannten Wegwerf-Firma, die mit einem Stammkapital von gerade einmal 1.000 Euro ausgestattet ist. Deren Geschäftsführerin ist Petra Schwickert, Jahrgang 1969, aus dem rheinland-pfälzischen 56204 Hillscheid.


Die nächste Firma

Nun wurde uns der Name einer neuen Firma bekannt. Sie residiert unter derselben Anschrift wie der Verlag für Printmediengestaltung in der Läufstraße 8 in 56626 Andernach: die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH, deren Geschäftsführerin wieder Petra Schwickert ist.

Mit Anrufen und einem Fax-Formular versucht man an Unterschriften von Gewerbetreibenden und Freiberuflern zu gelangen. Die dann für eine Anzeige in einer „Bürgerinformationsbroschüre“ bis zu 8.600 Euro zahlen sollen.

Doch so, wie es die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH versucht, kommen nach unserer Rechtsauffassung keine wirksamen Verträge zustande.


Ein Anruf, eine E-Mail und ein Fax

So wie uns Betroffene die Vorgehensweise der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH schildern, ähnelt sie der sogenannten „Kölner Masche“.

[Anzeigenbetrug mit der Kölner Masche]

Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine, die in der Vergangenheit regelmäßig in einer von Dritten herausgegebenen Publikation, zum Beispiel der Gemeindeverwaltung, inseriert hatten, erhalten einen Anruf. Es ginge um die nächste Auflage der „Bürgerinformationsbroschüre“. Ob man wieder inserieren möchte. Es müsse schnellstens ein Formular unterschrieben werden – sonst könne das Inserat nicht mehr in der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden.

Das angekündigte Formular kommt wenig später per E-Mail. Aus dem Inhalt des Anschreibens:

“[…] wir freuen uns über das Interesse an unserem Produkt. Anbei – wie soeben besprochen – die gewünschten Unterlagen für ihren Eintrag in unserer Bürgerinformationsbroschüre.

Im Interesse aller Inserenten unserer Broschüre bitten wir um Verständnis, dass wir die Unterlagen zeitnah - bitte mit Stempel und Unterschrift versehen - zurück benötigen.“

Auch die bisher veröffentlichte Anzeige ist beigefügt.

Die so Angesprochenen gehen davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe. Schließlich hatte man gerade darüber geredet. Sie unterschreiben – und schicken es an die angegebene Fax-Nummer mit Andernacher Vorwahl zurück.

Irgendwann fällt den meisten dann auf: die Werbe.wert Verlagshaus GmbH hat nichts mit der bisherigen Anzeigenveröffentlichung zu tun.


Viel Geld für wenig

Zwischen 350 Euro netto und, nach dem Auftragsformular, abhängig von der Anzeigengröße, 903,88 Euro netto sollen diejenigen zahlen, die das Formular unterschrieben haben. Mal acht, denn der Vertrag läuft nach der Vorstellung der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH über zwei Vertragsjahre und in jedem entsteht der Betrag vier Mal. Macht dann bis zu 8.604,93 Euro brutto. Die Firma Werbe.Wert gibt auf Schreiben zwei Bankverbindungen an, zum einen bei der Volksbank Köln Bonn eG., zum anderen bei der Sparkasse Köln/Bonn. Wenn man ihr eine Einzugsermächtigung für das Lastschrift-Verfahren einräumt, gibt es 5% Nachlass auf den Nettopreis.

Und wofür das viele Geld? Die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH nennt in ihrem Formular das Schlagwort „Objekt: Bürgerinformationsbroschüre“ und als Verteilungsgebiet beispielsweise “Bayern u.a.“. Was auch immer sich dahinter verbirgt.

Das sogenannte Objekt soll eine Auflage von 1500 Exemplaren haben, kann man dort im Kleingedruckten lesen. Ausgeliefert werden sollen diese an mindestens 110 Verteilerstellen im angegebenen Verteilungsgebiet:

„Behörden, Einzelhandelsgeschäfte sowie weitere vom Verlag ausgewählte Adressaten mit Publikumsverkehr“.

Doch nach welchen Kriterien werden diese ausgesucht? Weiter heißt es im Formular:

„Die Bürgerinformationsbroschüre wird mit der Bitte um kostenlose Auflage durch Postversand verteilt. Es bestehen keine Vereinbarungen mit den Verteilerstellen über eine Verpflichtung, die Bürgerinformationsbroschüre auszulegen […] Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Dauer der Auslage.“

Mit anderen Worten: wenn den Empfängern die unverlangt zugesandten Bürgerinformationsbroschüren nicht gefallen und sie im Papierkorb landen, ist es aus mit dem erhofften Werbeerfolg.

Überhaupt ist es in Anbetracht des riesigen Verteilungsgebiets zweifelhaft, wie ein Werbeerfolg eintreten kann, wenn etwa die Anzeige des Augsburger Zahnarztes in Aschaffenburg verteilt wird und die des Würzburger Friseurs in Garmisch-Partenkirchen.


Behördenunabhängig...

Es steht auch, versteckt und kleingedruckt unter dem Logo, noch folgende Formulierung im Formular der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH:

„Behördenunabhängig – ohne öffentlichen Auftrag“.

Warum das wohl so betont wird? Doch wohl deshalb, weil dieser Eindruck erweckt wurde. Und erweckt werden sollte.

[Beispiel eines Formulars der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH aus Andernach]

Das von der Firma Werbe.Wert verwendete Formular entspricht inhaltlich fast eins-zu-eins dem des Verlag für Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG alias Verlag für Printmediengestaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Vergleichen Sie selbst:

[Beispiel eines Formular des Verlag für Mediengestaltung]


Neueintragung im Januar 2018

Die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH mit ihrer einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerin Petra Schwickert wurde am 09.01.2018 als Neugründung in das Handelsregister des Amtsgericht Koblenz (HRB 25989) eingetragen. Als Stammkapital werden 25.000 Euro angegeben. Zum Gegenstand des Unternehmens heißt es im Handelsregister:

"[…] die Erstellung von Druckerzeugnissen und Werbemitteln, Bildbearbeitung/ Bildretuschen, Printdesign, Werbekonzeptionen, Medienberatung sowie die Werbung jeglicher Art, Erstellung und Verkauf von Illustrationen, Grafiken, Werbetexten, Werbeberatung."

Es gibt auch eine Homepage, werbewert.info. In ihr heißt es:

"Mitglied im Call Center Verband Deutschland e.V."

Ansonsten ist deren Inhalt spärlich.


Forderungsabwehr ist möglich

Wer zahlt, um seine Ruhe zu haben oder weil es unangenehm ist, auf eine andere Firma herein gefallen zu sein, trägt dazu bei, dass diese Art von Geschäft kein Ende findet. Und tappt möglicherweise auch noch in eine Verlängerungsfalle. In dem Kleingedruckten des Vertragsformulars findet sich noch folgender Satz:

“Der Anzeigenauftrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.“

Do so zustande gekommene Verträge sind angreifbar. Vor allem, weil es, wie es im Juristenlatein heißt, an den essentialia negotii mangelt.

Wenn man eine Rechnung der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH für sogenannte Bürgerinformationsbroschüren erhält, ist nach unserer Erfahrung eine frühest mögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich zu wehren. Gerne können Sie uns dazu ansprechen. Am besten mailen Sie uns - unverbindlich - vorab den kompletten Schriftwechsel; wir melden uns dann.



Update vom 12.07.2019:
Fake-News: verlorene Prozesse

Schlechte Presse hat mittlerweile auch die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH. So warnt zum Beispiel die Stadt Vreden öffentlich:

"Bürgerinformationsbroschüre der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH – nicht im Auftrag der Stadt Vreden - Vredener Gewerbetreibende erhalten derzeit offensichtlich systematisch ein Formular für einen Insertionsauftrag.

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Vreden darauf hin, das das von der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH zugestellte Angebot keinen Bezug zur Bürgerinformationsbroschüre hat, welche seitens der Stadt Vreden herausgegeben wird.

Es handelt sich hier um ein kostenpflichtiges gewerbliches Angebot mit einer Laufzeit von zwei Jahren."

Wenn sich negative Berichte bei Google & Co. finden, ist in „der Szene“ das Mittel der Wahl eine Firmenneugründung. Unseren Blog-Beitrag über die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH findet man bei Google auf den ersten Plätzen. Man entschied sich wohl dagegen, noch einmal eine neue Firma zu gründen. Und griff zu einem anderen, in „der Szene“ auch bekannten Mittel: Internetseiten mit Fake-News.

Es sei alles rechtens, kann man in solchen Internetauftritten der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH lesen. Gerichte hätten so entschieden. Sogar der Bundesgerichtshof. Die Anwaltskammer würde wegen unseres Blog-Beitrages ermitteln. Man findet eine lange Liste von Gerichtsurteilen. Und den Zusatz:

“In einer Vielzahl von bundesweiten Entscheidungen finden die „juristischen Einschätzungen“ des Anwalts Radziwill bei der Urteilsfindung keine Berücksichtigung.“

Wir haben mehr als Zweifel, dass die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH zu diesen Aktenzeichen Verfahren gewonnen hat. Wurde sie doch erst am 09.01.2018 als Neugründung in das Handelsregister des Amtsgericht Koblenz eingetragen. Die Aktenzeichen weisen aber auf den Beginn der Prozesse in den Jahren 2015 bis 2017 hin. Aber selbst wenn auf wunderliche Weise die Werbe.Wert Prozesse schon gewonnen haben sollte, bevor es sie überhaupt gab: die Gerichte konnten in der Tat unsere juristische Einschätzung nicht berücksichtigen. Wir waren nämlich an keinem der Verfahren als Anwälte beteiligt!

Uns ist bis heute kein Verfahren bekannt, in dem die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH Recht bekommen hat. Und natürlich auch nicht vor dem Bundesgerichtshof.

Mit der halben Wahrheit enden auch die Internetauftritte: man habe noch nie nach verlorenen Prozessen Kosten erstatten müssen. Das stimmt. Die Werbe.Wert Verlagshaus GmbH hat noch nie gegen von uns vertretene Mandanten einen Prozess verloren. Konnte sie auch nicht. Sie hat nämlich bis heute keinen unserer Mandanten verklagt.

Worum es der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH geht, formuliert sie so:

“Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden wollen, sprechen Sie doch bitte einfach zunächst einmal mit unserem Serviceteam.
Wir garantieren Ihnen an dieser Stelle, eine gemeinsame und einvernehmliche Lösung mit Ihnen zu finden. Und das ist dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch die wirtschaftlich ökonomischste Lösung.

Wir wissen nicht, was man den Betroffenen erzählt, die keinen Anwalt aufsuchen, sondern die Werbe.Wert anrufen. Ähnlich arbeitende Werbefirmen stellten in der Vergangenheit dabei häufig Fallen. Zum Beispiel die: einen Vergleichsvorschlag. Wonach „zur abschließenden Erledigung aller Streitfragen aus dem Vertragsverhältnis“ ein Rabatt auf die vorliegende Rechnung eingeräumt wurde. Zwischen 40 und 70%. Wenn man sich darauf einließ, kam das böse Erwachen bei den Rechnungen Nr. 2 bis 8. Die waren auf diese Weise rechtssicher geworden. Und zwar in voller Höhe.



Update vom 29.07.2019:
Erstatten Sie Strafanzeige!

Heute fanden wir im Internet weitere Warnungen von Kommunen vor dem Geschäftsgebaren der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH mit ihrer Geschäftsführerin Petra Schwickert. Es scheint auch mit dieser Firma so zu werden, wie schon vorher beim Verlag für Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG alias Verlag für Printmediengestaltung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Dort fand man bei einer intensiven Google-Suche einen gefühlten Leitz-Ordner voller Warnungen von Kommunen.

Auch wenn das die Notwendigkeit einer zivilrechtlichen Abwehr nicht ersetzt: wir empfehlen Betroffenen der Werbe.Wert Verlagshaus GmbH, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einem Vertragsschluss verleitet wurden, Strafanzeige zu erstatten. Insbesondere, wenn durch die Werbe.Wert ein Bezug zu früheren Publikationen von Kommunen hergestellt wurde. Wegen des Verdachts des Betruges.

Strafanzeige sollten auch dann erstattet werden, wenn der Schmu noch rechtzeitig vor der Unterschrift aufflog. Dann wegen des Verdachts des versuchten Betruges.

Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Koblenz, Deinhardpassage 1, 66068 Koblenz. Einen Anwalt brauchen sie dafür nicht. Bitten sie um Mitteilung eines Aktenzeichens.





Ohne sie geht gar nichts:
[Callcenter - Maschinenräume der Abzockerszene]

Neu ist er nicht:
[Seit über 100 Jahren: Inseratenschwindel, damals so wie heute]



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