Registrierter Blog. Die International Standard Serial Number (ISSN) lautet:
ISSN 2629-8376

Zwei Jahre und zehn Monate für Hintermänner der DR Verwaltung AG

03.07.2023 – In diesem Blog berichten wir seit mehr als zwölf Jahren unter anderem über Anzeigen- und Adressbuchabzocke. Wir schrieben zu diesen Businessmodellen der speziellen Art:

"Ermittlungsverfahren und Verurteilungen durch die Strafjustiz zeigen, dass die Grenzen zur Wirtschaftskriminalität bei manchen fließend sind."

Das Landgericht Bonn (LG Bonn, Urteil vom 22.07.2022 – 27 KLs 4/21; nicht rechtskräftig) würdigte nun die Hintermänner der Firma DR Verwaltung AG als das, was sie nach der Feststellung des Gerichts sind: Kriminelle. Wegen Betruges in 353 Fällen, teilweise waren sie im Versuchsstadium stecken geblieben, wurden sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ohne Bewährung, denn die ist bei mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe nicht möglich.

Aus Gründen besserer Performance stellen wir das Urteil in zwei Teilen ein:

[LG Bonn, Urteil vom 22.07.2022 – 27 KLs 4/21, Seiten 1 – 59]
[LG Bonn, Urteil vom 22.07.2022 – 27 KLs 4/21, Seiten 60 – 111]

Abofalle nach Spamanruf: AVAS Marketing & Consulting GmbH mit urlaubfinder24.de

27.06.2023 – Das Business mit Spamanrufen, Verkaufsgesprächen der besonderen Art und dem Abschluss eines Abofallenvertrages ist einträglich. Nicht unbedingt für die Betroffenen. Aber für die Betreiber solcher Geschäfte.

Eine Firma AVAS Marketing & Consulting GmbH aus Magdeburg mischt mit. Anbieter von Ferienwohnungen, Gastzimmern und Pensionen werden angesprochen, sich in das Internetverzeichnis urlaubfinder24.de eintragen zu lassen. Oder unter zimmersuche24.de. Sie glauben, dass sei kostenlos. Und haben sich damit schwer geirrt.

Spamanrufe, um etwas zu verkaufen, sind unerlaubt. In mehreren Blog-Beiträgen haben wir darüber berichtet.

[Zum Blog-Beitrag vom 05.01.2017: Für Doppel-Anruf-Trickser fatale Urteile - Updates von Blog-Beiträgen November und Dezember 2016]

[Zum Blog-Beitrag vom 30.11.2022 - Drittes Oberlandesgericht: jetzt wird es noch enger für Doppel-Anruf-Trickser]

[Zum Blog-Beitrag vom 12.02.2023: Das vierte Oberlandesgericht gegen Spam-Anruf-Firmen – Blue GmbH aus Kleve verliert]

Die Firma AVAS Marketing & Consulting GmbH lässt sich davon nicht abhalten.

Abzocke mit Abofalle: Registerzentrale mit handelsregisterzentrale24.de und registerzentrale.de

26.06.2023 – Die Abzocke mit der schlechten alten Abofalle war nie wirklich tot. Sie lebt weiter. Aktuell als Firma Registerzentrale. Über die Internetseite registerzentrale.de und die inhaltsgleiche Seite handelsregisterzentrale24.de kann man Auskünfte aus dem Handelsregister erfragen. Für 4,95 €, heißt es.

Doch die Abofalle wäre keine Abofalle, wenn dies stimmen würde. 4,95 € zahlt man nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB erst ab dem 26. Handelsregisterauszug. Bis dahin sind 189,21 € brutto fällig. Pro Monat!

Und das alles für eine Leistung, die im Internet auf der offiziellen Seite handelsregister.de der deutschen Bundesländer kostenlos ist.

Ausstellerabzocker auf Messen: die Expo Guide S de RL de CV aus Mexiko

23.06.2023 – Regelmäßig taucht eine Warnung von Messeveranstaltern an die ausstellenden Firmen auf. Vor der Expo Guide S de RL de CV aus – angeblich muss man wohl sagen – Mexiko City in Mexiko. Mit gleichen Namen, aber anderen Rechtsformzusätzen ist sie schon seit langem aktiv im Business der besonderen Art. S.R.L. de C.V. (Sociedad de Responsabilidad Limitada de Capital Variable) ist eine Sonderform der mexikanischen GmbH.

Ihr Geschäftsmodell ist das Abzocken von Firmen, die auf Messen und Ausstellungen vertreten sind. Mit Trickformularen, die den Anschein erwecken, vom Messeveranstalter zu stammen; was aber nicht stimmt. Man solle Daten aktualisieren, heißt es. Ein Großteil der deutschen Messeveranstalter ist betroffen. Und warnt entsprechend vor der Expo Guide S de RL de CV. Mit teils deutlichen Worten.

Wer das Formular unterschreibt, soll etliche Tausend Euro zahlen, findet man versteckt im Kleingedruckten. Über mehrere Jahre. Für einen Eintrag in einem privaten Internetverzeichnis der Expo Guide. Das es nachhaltig beworben wird, kann man nicht erkennen. Also kennt man es nicht. Niemand braucht es.

Print-ON-Demand GmbH und AC Media Ltd: mit Kölner Masche ans Geld Betroffener

25.05.2023 “Firma verkauft unseriöse Anzeigen im Namen des Landkreises Rosenheim“ oder “ACHTUNG: Betrugsmasche im Umlauf!“ werden einem bei Google als Überschriften angezeigt, wenn man nach der offiziell in London sitzenden AC Media Ltd sucht.

Mit der Kölner Masche, mit Anrufen bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern, mit denen unter falscher Flaggte gesegelt wird, versucht sie an eine Unterschrift unter ein Formular zu gelangen.

[Anzeigenbetrug mit der Kölner Masche]

Viel Geld sollen die dann zahlen, verlangt danach eine Print-ON-Demand GmbH aus Hamburg von den Betroffenen. Für eine kleine Anzeige in einem sogenannten DIN A 4-Folder.

Verlagsagentur Kommunales Marketing Günther und Müller GbR verliert Prozess in Potsdam

22.05.2023 – Über die Verlagsagentur Kommunales Marketing Günther und Müller GbR aus Salzmünde mit ihren geschäftsführenden Gesellschafter Claudia Günther und Torsten Müller hatten wir in der Vergangenheit schon in unserem Blog berichtet.

[Zum Blog-Beitrag vom 26.11.2011 - Verlagsagentur aus Salzmünde: Da stellen mer uns mal janz dumm]

[Zum Blog-Beitrag vom 04.10.2017 mit Update vom 15.09.2019 - Verlagsagentur Kommunales Marketing verliert Prozess in zwei Instanzen]

Außendienstmitarbeiter – oder auch der Chef höchstpersönlich – suchen Gewerbetreibende und Freiberufler auf. Wenn es gut für die Firma läuft, kommt man mit Unterschriften unter Anzeigenaufträgen zurück. In diesem Blog-Beitrag soll es nicht darum gehen, wie man an die Unterschriften gelangte. Sondern darum, was im Anzeigenauftrag steht. Das Amtsgericht Potsdam (AG Potsdam, Urteil vom 15.12.2022 – 25 C 273/20) sah einen Unterschied zwischen Versprechen und Wirklichkeit. Die Verlagsagentur Kommunales Marketing verlor einen Prozess gegen Betroffene.

Va.Mi.Ba Multiservices GmbH mit regionales-medien-verzeichnis.de – Doppel-Anruf-Werber aus der Schweiz

08.05.2023 mit Update vom 22.08.2023 – Und schon wieder wird aus der Schweiz versucht, mit der Doppel-Anruf-Masche an das Geld von Gewerbetreibenden und Freiberuflern zu kommen.

Eine Firma Va.Mi.Ba Multiservices GmbH aus dem 5000-Seelen-Dorf Rothrist im Schweizer Kanton Aargau wurde uns jetzt bekannt. Mit ihrem Geschäftsführer, dem Italiener Francesco Barresi versucht sie per Telefon Aufträge für einen Eintrag in dem Internetverzeichnis regionales-medien-verzeichnis.de zu ergattern. Und auf die Weise an das Geld der Betroffenen zu gelangen. Nach Art solcher Doppel-Anruf-Firmen für eine Gegenleistung ohne großen Wert.

Noch eine Firma des Nizam Toru aus Emmerich: Your Business Center mit Schlagwortsuche.com

03.05.2023 mit Update vom 31.08.2023 – Seit Jahren berichten wir nun schon über Nizam Toru und seine diversen Firmen. Aus 46446 Emmerich am Rhein wird mit der Doppelanrufmasche, mit Anrufen bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern versucht, an deren Aufträge für einen Eintrag in einem Internetverzeichnis zu gelangen. Von den Betroffenen wird dann viel Geld verlangt.

[Zum Blog-Beitrag vom 08.01.2016 mit diversen Updates - Wieder mit Doppel-Anruf-Masche: die Teledeal Media des Nizam Toru aus Emmerich]

[Zum Blog-Beitrag vom 03.03.2021 - Das nächste Verzeichnis der Teledeal Media des Nizam Toru: standortanzeige.de]

Doch wie das in dieser speziellen Geschäftswelt der Werber so ist: irgendwann ist ein Name verbrannt. Ein neuer muss her.

Jetzt segelt Nizam Toru unter neuer Flagge aus Emmerich: als Your Business Center Inh. Nizam Toru. Mit den Seiten schlagwortsuche.com und schlagwortsuche.de.

Medienwelt e.K. verliert Prozess

01.03.2023 – „Zweifelhafte Inhalte: die Anzeigenverträge der Firma medienwelt e.K.“ lautete vor einiger Zeit die Überschrift unseres Blog-Beitrages über eine Werbefirma aus dem Raum Frankfurt am Main.

[Zum Blog-Beitrag vom 11.10.2018 mit diversen Updates - Zweifelhafte Inhalte: die Anzeigenverträge der Firma medienwelt e.K.]

Jetzt teilte das Landgericht München I (LG München I, Beschluss vom 13.02.2023 – 31 S 113/23) unsere Bedenken. Es stellte fest, dass mit den Vertragsformularen der Firma medienwelt e.K. kein wirksamer Anzeigenvertrag zustande kommt. Und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgericht München (AG München, Urteil vom 22.12.2022 – 223 C 8716/22).