Zwei Jahre und zehn Monate für Hintermänner der DR Verwaltung AG
03.07.2023 – In diesem Blog berichten wir seit mehr als zwölf Jahren unter anderem über Anzeigen- und Adressbuchabzocke. Wir schrieben zu diesen Businessmodellen der speziellen Art:
"Ermittlungsverfahren und Verurteilungen durch die Strafjustiz zeigen, dass die Grenzen zur Wirtschaftskriminalität bei manchen fließend sind."
Das Landgericht Bonn (LG Bonn, Urteil vom 22.07.2022 – 27 KLs 4/21; nicht rechtskräftig) würdigte nun die Hintermänner der Firma DR Verwaltung AG als das, was sie nach der Feststellung des Gerichts sind: Kriminelle. Wegen Betruges in 353 Fällen, teilweise waren sie im Versuchsstadium stecken geblieben, wurden sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ohne Bewährung, denn die ist bei mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe nicht möglich.
Aus Gründen besserer Performance stellen wir das Urteil in zwei Teilen ein:
[LG Bonn, Urteil vom 22.07.2022 – 27 KLs 4/21, Seiten 1 – 59]
[LG Bonn, Urteil vom 22.07.2022 – 27 KLs 4/21, Seiten 60 – 111]