Urteil: Anzeigenvertrag des ALBU Verlag, Alexander Büsch, ist unwirksam
11.08.2020 – Mit Stadt- und Land- und sonstigen Karten und Printmedien, die durch Werbeanzeigen finanziert werden sollen, versucht aus 56170 Bendorf der im Jahr 1974 geborene Alexander Büsch Geld zu machen. Als ALBU-Verlag.
Viel Geld sollen Betroffene für solch einen Anzeigenvertrag zahlen, verlangt der ALBU Verlag. Im Februar 2017 setzten wir uns in einem Blog-Beitrag kritisch mit dieser Firma auseinander. So schrieben wir:
„Doch so, wie es der ALBU Verlag versucht, dürften keine wirksamen Verträge zustande kommen.“
Im nord-westlichen Ruhrgebiet, in Dinslaken, versuchte Alexander Büsch per Gericht an das Geld einer Betroffenen zu gelangen. Wir wurden beauftragt, das Blatt konnte noch gewendet werden. Der ALBU-Verlag bekam kein Geld. Er musste sogar das an Geld, was er schon erhalten hatte, zurückzahlen. “Der zugrunde liegende Anzeigenvertrag ist unwirksam“, entschied das Amtsgericht Dinslaken (AG Dinslaken, Urteil vom 03.06.2020 – 30 C 30/18).