Abbruch einer Doppelhaushälfte nicht ohne weiteres zulässig
05.09.2023 – Wer Eigentümer einer Doppelhaushälfte ist, befindet sich mit dem Nachbarn, dem Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte, in einer „Schicksalsgemeinschaft“. Das stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München, Beschluss vom 20.06.2023 – 2 ZB 22.231) fest.
Es kann dann nicht die bestehende Doppelhaushälfte abgerissen und stattdessen ein freistehendes Mehrfamilienhaus errichtet werden. Auch dann nicht, wenn die Abstandsgebote eingehalten werden.