"Nachtijall, ick hör dir trapsen"…
18.06.2011 - ... sagt man hier in Berlin und meint, "ich sehe schon, dass da etwas im Busche liegt". Dieser Spruch fiel uns ein, als unser Rechtsanwaltsbüro Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn auf eine Internetseite aufmerksam gemacht wurde, die, nach ihrem Namen zu schliessen, über Faxwerbung informieren soll, kritisch zumal. Das tut sie aber nicht, stattdessen äußert sie sich zu einschlägig bekannten „Werbefirmen“, nämlich der CSA Consulting Services Limited, MeinBranchenverzeichnis.info und der BTW LLC Zeitschrift Wirtschaft heute.
Und zwar so:
"Für Unternehmen die unterschrieben haben sieht es schlecht aus. Ein bekannter Anwalt von mir meint der Vertrag sei rechtsgültig, da hier wohl vor allem Unternehmer und keine Verbraucher angesprochen werden und die Konditionen klar ersichtlich sind. Ein Widerrufsrecht besteht für Firmen leider nicht. Daher: Lehrgeld zahlen."
Oder so:
"Für Kunden die schon den Premiumeintrag bestellt haben sieht es schlecht aus wieder aus dem Vertrag rauszukommen, weil die Rechtsprechung aufgrund der recht klaren Auftragsgestaltung fast immer für die Anbieter entscheidet. Es lohnt sich also kaum eine Klage abzuwarten."
Oder:
"Mich erreicht soeben eine Anfrage wegen eines Premiumeintrags, der von einer Sekretärin ohne Befugnis beauftragt wurde. Nach meiner Einschätzung und Rücksprache mit meinem Anwalt stehen die Chancen auch in diesen Fällen nicht gut, da der Gesetzgeber hier wohl von einer Anscheinsvollmacht ausgeht. Das heißt Verträge die im Namen des Unternehmens erteilt werden sind verbindlich, auch wenn der zeichnende Mitarbeiter keine Befugnis hatte."
Wer der Anwalt ist, wird nicht verraten. Vielleicht gibt es da tatsächlich jemanden, der unbelastet von Rechtskenntnissen ist: nichts über Anfechtungsmöglichkeiten weiß, Bestimmtheitsgebote bei Werbeverträgen nicht kennt, die Rechtslage zur Sittenwidrigkeit vergessen und auch von AGB-rechtlichen Klauselkontrollen noch nichts gehört hat. Wenn man dann aber feststellt, dass diese Internetseite kein Impressum führt, keine Angaben zum Betreiber macht und selbst eine Whois-Abfrage nicht weiterführt, wird man stutzig. Und erinnert sich daran, dass vor einiger Zeit Abzocker stolz auf gewonnene Prozesse verwiesen hatten. Bei näherem Hinsehen fiel dann auf, dass sie auf eigenartige Weise gewonnen waren: Beklagte hatten dort alles, wirklich alles, unterlassen, was man hätte machen müssen, um einen Prozess zu gewinnen. Da lag es nahe, sich zu fragen, ob sie ihn nicht mit Absicht verlieren wollten, als kleinen Freundschaftsdienst vielleicht.
Übertragen auf die Internetseite sei die Frage gestattet: Welche der „Werbefirmen“ steckt in Wahrheit dahinter?
Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn
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