Staatsanwaltschaft erhebt Betrugsanklage gegen Hintermänner von Werbefirmen

10.05.2011 - Wegen 330fachen schweren Betruges erhob am 20.04.2011 die Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage gegen die Betreiber der „Werbefirmen“ Cosmonova GmbH und Weka Design Ltd. zum Landgericht Frankenthal (Az. der Staatsanwaltschaft: 5113 Js 17177/09). Zu den Anzeigeerstattern gehörte auch im Auftrag eines Mandanten unsere Rechtsanwaltskanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn. Der angeklagte Gesamtschaden beläuft sich auf über 135.000,00 EUR.

Das „Geschäftsmodell“ der Angeklagten bestand darin, frisch gegründeten Firmen eine Rechnung über mehrere hundert Euro zu übersenden, der ein Überweisungsvordruck beilag. Die Rechnung ähnelte nach der Aufmachung einer Behördenrechnung. Insbesondere war der Text der amtlichen Veröffentlichungsbekanntmachung einschließlich Handelsregisternummer wieder gegeben mit dem Hinweis, dass dieser bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die Empfänger der Rechnungen sollten glauben, dass es sich um die amtlichen Gebühren für die Handelsregistereintragung handeln würde. Tatsächlich hatten die Firmen damit nichts zu tun, sondern boten im „Kleingedruckten“ an, den Text in einem privaten Internetregister zu veröffenlichen.

Der angeschuldigte, 1957 geborene, Rudolf L., war nach den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen anfänglich Geschäftsführer der angeblich in Großbritannien residierenden Weka Design Ltd. Im Briefverkehr wurde auch eine deutsche Adresse in Ludwigshafen genannt. Da man es naturgemäß vorzog, im Dunkeln zu bleiben, hatte man dazu an einem ehemaligen Luftschutzbunker einen Briefkasten angebracht; so konnte die Post zugehen.

Später wurde es Rudolf L. wohl zu heiß. Der 1991 geborene Tobias B., der trotz seiner jungen Jahre zuvor schon in erheblichem Umfang strafrechtlich in Erscheinung getreten war, übernahm die Firma Cosmonova GmbH und wurde deren Geschäftsführer. Das „Geschäftsmodell“ wurde fortgesetzt. Rudolf L. aber blieb nicht außen vor: er ließ sich – so die Ermittlungen - durch die Cosmonova GmbH des Tobias B. einen Teil der Einnahmen als „Beratungshonorar“ auszahlen.


Zum weiteren Verlauf des Verfahrens:
[Blog-Beitrag vom 22.09.2012]




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