TVV verliert Prozess in Berlin
26.05.2011 - Gegen die TVV Tele Verzeichnis Verlag GmbH aus Hamburg konnten wir als Rechtsanwaltskanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn erfolgreich einen Mandanten vor dem Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verteidigen.
Dieser hatte einen Vertrag über einen Eintrag in ein „Brancheninfobuch“ unterschrieben und später auch die erste Rechnung über 428,40 EUR bezahlt. Nicht aufgefallen war ihm, das im Vertragsformular eine Auftragsdauer von fünf Jahren vorgesehen war. Dieses war optisch schlecht erkennbar und an unerwarteter Stelle in dem Vertragstext vorformuliert. Der Mandant bezahlte die nächste Rechnung, wiederum über 428,40 EUR, nicht und wurde verklagt. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg führte in seinem Urteil vom 23.03.2011 zum Geschäftszeichen 5 C 143/10 aus, dass es sich um eine ungewöhnliche Verlängerungsklausel handele, die deshalb nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Die Klage der TVV Tele Verzeichnis Verlag GmbH wurde abgewiesen. Auf eine hier erhobene Widerklage wurde zugleich festgestellt, dass der Firma auch in den Folgejahren gegen unseren Mandanten kein Anspruch mehr zusteht.
Mit vergleichbarer Argumentation hatte im Jahr 2008 auch das Landgericht Düsseldorf zu Ungunsten der TVV entschieden (Urteil v. 23.10.2008 – 19 S 29/08).
Die Entscheidung ist interessant für diejenigen TVV-Kunden, die keinen kaufmännischen Betrieb haben und damit nicht in Hamburg, dem Geschäftssitz der TVV Tele Verzeichnis Verlag GmbH, verklagt werden können: Architekten, Ärzte, Apotheker, Steuerberater und andere Freiberufler, aber auch Handwerker ohne kaufmännische Einrichtung.
In weiteren Beiträgen befassen wir uns mit der TVV Tele Verzeichnis Verlag GmbH:
[Zum Blog-Beitrag vom 17.11.2011]
[Zum Blog-Beitrag vom 29.04.2013]
[Zum Blog-Beitrag vom 03.06.2014]
Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn
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