GWE Gewerbeauskunft versucht neue Abzockrunde
16.06.2011 - Erneut versucht die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH/Gewerbeauskunft-Zentrale, Düsseldorf, abzuzocken. In der aktuellen „Runde“ werden nach den unserer Rechtsanwaltskanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn vorliegenden Informationen jetzt auch verstärkt Vereine und Wohlfahrtsverbände angeschrieben.
Dabei wird weiterhin das altbekannte Formular benutzt, dessen Verwendung vom Landgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 15.04.2011 zum Aktenzeichen 38 O 148/10 untersagt wurde; dortiger Kläger gegen die GWE war der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, können Opfer der GWE -Wirtschaftsinformations GmbH/Gewerbeauskunft-Zentrale sich auch darauf berufen; zusätzlich zu den Gründen, die ansonsten gegen die Wirksamkeit eines Vertragsschluss mit der GWE eingewandt werden können. Zwar hat sich die Entscheidung nur zur Wettbewerbswidrigkeit des Formulars geäußert. Nach § 1 UWG dient das Wettbewerbsrecht aber nicht nur dem Mitbewerberschutz, sondern auch dem Schutz der Verbraucher und sonstiger Marktbeteiligter. Da das Geschäftsgebaren der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH/Gewerbeauskunft-Zentrale wettbewerbswidrig ist, wird gegen § 5 UWG verstoßen. § 123 BGB ist dann analog anzuwenden, wenn die Willensentscheidung eines Vertragspartners nicht durch Arglist oder widerrechtliche Drohung, sondern in sonstiger Weise, zum Beispiel durch irreführende Werbung unter Verstoß gegen das UWG, rechtswidrig beeinflusst worden ist. Wer durch schuldhaft unlautere Wettbewerbshandlungen, insbesondere durch schuldhaft irreführende Werbung, zum Vertragsabschluss veranlasst worden ist, hat zudem aus den §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 BGB wegen culpa in contrahendo Schadensersatzansprüche, die auch Vertragsauflösungsansprüche umfassen, wenn ein Vertrag für den Kunden nachteilig ist.
Unabhängig von diesen Erwägungen ist, wenn man das Formular unterschrieben hat, eine frühest mögliche Reaktion der sicherste Weg, um sich gegen eine unberechtigte Inanspruchnahme zu wehren. Je länger abgewartet wird, desto größer ist das Risiko, dass Fristen für rechtliche Erklärungen verstreichen und man sich nicht mehr wirksam wehren kann.
In weiteren Blog-Beiträgen setzen wir uns mit der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH und ihrer Internetseite Gewerbeauskunft-Zentrale.de auseinander:
[Zum Blog-Beitrag vom 09.07.2011]
[Zum Blog-Beitrag vom 15.07.2011]
[Zum Blog-Beitrag vom 22.12.2011]
[Zum Blog-Beitrag vom 22.02.2012]
[Zum Blog-Beitrag vom 01.06.2012]
[Zum Blog-Beitrag vom 25.03./30.03.2013]
[Zum Blog-Beitrag vom 12.04.2013 mit Update vom 14.10.2013]
[Zum Blog-Beitrag vom 27.05.2014]
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