Hereingelegt - was tun?

Wenn man Opfer einer Täuschung geworden ist und dies nach dem Eintreffen der Rechnung bemerkt, befindet man sich erst einmal in bester Gesellschaft. Zu Mandanten unserer Rechtsanwaltskanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn, denen das widerfuhr, gehörten auch schon Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Herein gelegt worden zu sein ist keine Folge eines persönlichen Fehlverhaltens, sondern hat die Ursache darin, dass geschickt eine Alltagsroutine ausgenutzt wurde.


Aussitzen ist keine Lösung

Wenn es nun passiert ist, ist es der falsche Weg, die Angelegenheit aussitzen zu wollen; auch wenn das manchmal empfohlen wird. Die Begründung für diesen Rat, derartige Firmen würden es auf eine Klage nicht ankommen lassen, kann von uns so nicht bestätigt werden. Es kommt immer wieder zu gerichtlichen Mahn- und Klageverfahren und mitunter werden diese von der Gegenseite gewonnen, wenn beispielsweise Anfechtungsfristen versäumt wurden oder rechtliche Erklärungen nicht eindeutig genug oder falsch formuliert waren. Solche Urteile werden dann auch gerne verbreitet; als angeblicher Beleg dafür, dass die Forderungen rechtens seien.


Die Drohung mit der Schufa kann manchmal wahr sein

Firmen mit einem derartigem "Geschäftsmodell" sind hartnäckig: sie drängen massiv auf Zahlung, anfangs durch Mahnungen in dichter Folge und wiederholte Telefonanrufe, später durch die Einschaltung von Rechtsanwälten oder Inkassobüros. Soweit Inkassobüros mit negativen SCHUFA-Einträgen drohen, besteht eine derartige Gefahr in der Tat, wenn nicht deutlich gemacht wird, dass man die Forderung bestreitet.


Vorsicht bei Musterbriefen aus dem Internet

Als problematisch hat es sich mitunter erwiesen, wenn sich Opfer einer Täuschung auf eigene Faust, mit teils laienhaften Formulierungen, zusammengestückelten Erwägungen aus Internetforen oder nicht zu dem konkreten Fall passenden Musterbriefen an die Gegenseite wandten. Wenn dabei auch noch unbeabsichtigt ein Vertragsschluss bestätigt wurde, wurden die Möglichkeiten einer Verteidigung verschlechtert. Wir haben deshalb davon abgesehen, hier (naturgemäß nur allgemein gehaltene) Musterschreiben zu veröffentlichen.

Für Anwaltskollegen haben wir rechtliche Hinweise veröffentlicht.


Vorsicht bei Vergleichen - sie können vergiftet sein

Für ebenso falsch halten wir es, mit derartigen Firmen Kontakt aufzunehmen und sich auf die Zahlung eines Teilbetrages zu einigen, der meist irgendwo zwischen 300 und 1000 EUR liegt. Zum einen kann man dabei in eine böse Falle geraten. Mit einer derartigen Einigung hat man das Bestehen eines Vertragsverhältnis mit der jeweiligen Werbefirma anerkannt. Und dieses weist im Regelfall eine zweijährige Laufzeit aus, bei manchen Firmen sogar eine dreijährige. Für das zweite, eventuell auch das dritte Jahr wird dann später der volle Betrag berechnet. Zum anderen sind wir grundsätzlich der Meinung, dass man derartiges Geschäftsgebahren nicht unterstützen sollte.


Frühestmöglich aktiv werden

Nach unserer Erfahrung ist eine frühestmögliche Reaktion, abgestimmt auf den jeweiligen Sachverhalt, der sicherste Weg, um sich gegen unberechtigte Forderungen derartiger "Verlagshäuser" und "Medienfirmen" zu wehren. Je länger abgewartet wird, desto größer ist das Risiko, dass Fristen für rechtliche Erklärungen verstreichen und man sich nicht mehr wirksam wehren kann. Wenn wir als Anwälte früh genug tätig wurden, hat sich die Gegenseite im Regelfall gescheut, Klageverfahren gegen unsere Mandanten durchzuführen.

Unsere Mandanten, die wir als Rechtsanwaltskanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn in diesem Fachgebiet vertreten, kommen meistens aus Berlin, Brandenburg und den übrigen neuen Bundesländern. Wir nehmen aber derartige Mandate auch aus dem gesamten Bundesgebiet an. Wenn Sie nicht in der Nähe von Berlin sitzen und den Aufwand eines Besuches in unserer Kanzlei scheuen, können wir gerne mit Ihnen telefonisch (030-8612124) besprechen, welche Unterlagen benötigt werden, um Sie zu vertreten. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail (mail [at] radziwill.info).


In einem eigenen Blog informieren wir über
"Neues aus der Welt der Abzocker und Werbeverlage".



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