Verlagsagentur aus Salzmünde: Da stellen mer uns mal janz dumm

26.11.2011 - Ob man bei der Verlagsagentur Kommunales Marketing (Inhaberin Claudia Günther), aus Salzatal Ortsteil Salzmünde zu häufig den Lehrer Bömmel in dem alten Film „Die Feuerzangenbowle“ gesehen hatte? Dessen Motto machte sie sich nämlich zu eigen; und unterlag damit in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg (AG Schöneberg, Urteil vom 30.08.2011 – 3 C 154/11).

Die Verlagsagentur Kommunales Marketing gibt Broschüren heraus, in Berlin beispielsweise eine „Gesundheit-Broschüre“, die - ohne größere redaktionelle Ausführungen - hauptsächlich Adressen von Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken enthält; ordentlicher Mehrfarb-Druck, gutes Papier, über den grundsätzlichen Nutzen eines derartigen Werkes kann man natürlich streiten.

Durch Außendienstmitarbeiter werden bei Gewerbetreibenden dafür Anzeigenaufträge eingeholt; für jeweils hunderte von Euro pro Ausgabe. Einige Erzählungen über diese Besuche hören sich recht irritierend an. Wenn sie stimmen sollten, ließe sich meinen, dass manch Drücker sein Handwerk beim Hütchenspiel oder ähnlichen Gelegenheiten erlernt hätte; nämlich dann, wenn sich auf einmal Unterschriften des Kunden auf Formularen finden, auf denen noch andere Produkte genannt sind, als das, über welches nach der Erinnerung des Kunden gesprochen wurde.

Verteilt werden die Broschüren in einer Auflage von 1000 Exemplaren, indem sie an verschiedenen Orten zur Auslage abgegeben werden. Dafür, dass sie dort tatsächlich an Mann oder Frau gelangen, fühlt sich die Verlagsagentur Kommunales Marketing nicht verantwortlich. Spätestens dann, wenn sie am Auslageort von der Reinigungskraft weggeschmissen werden, ist es jedenfalls aus mit dem erhofften Werbeerfolg für die Anzeigenkunden.

Die Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr. In dem Vertragsjahr sollen zwei Broschüren erscheinen. Für den Werbekunden kostet das insgesamt einen vierstelligen Betrag. Die Laufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vorher der Vertrag gekündigt wird.

In dem vom Amtsgericht Schöneberg entschiedenen Fall hatte die von unserer Kanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn vertretene Mandantin rechtzeitig gekündigt; per Einschreiben mit Rückschein, der Rückschein war als Beleg für den Erhalt des Briefes von einem Mitarbeiter der Verlagsagentur unterschrieben. Trotzdem klagte die Verlagsagentur Geld für Anzeigen in weiteren Broschüren ein. Das Problem der erfolgten Kündigung versuchte man durch einen unausgesprochenen Rückgriff auf Lehrer Bömmel aus der Welt zu schaffen: Da stellen mer uns mal janz dumm. Und behauptete, man wüsste nicht, was in dem Einschreibe-Brief gewesen sei; man könne keine Kündigung in den Unterlagen finden.

Während dessen erhielt die Mandantin gleich noch eine Rechnung. Für eine neue Broschüre. Damit dieser Spuk ein schnelles Ende hat, erhob unsere Kanzlei Radziwill ● Blidon ● Kleinspehn im laufenden Verfahren eine Widerklage: das Gericht sollte feststellen, dass Claudia Günther mit ihrer Verlagsagentur Kommunales Marketing kein Anspruch auf Zahlung zusteht. Jetzt begriff Claudia Günther, dass es nicht gut läuft; und erkannte an, dass ihr diese Forderung nicht zusteht. Nur: die Kosten der Widerklage wollte sie nicht zahlen.

Das Amtsgericht Schöneberg urteilte dann so:

„Allerdings bestreitet die Klägerin, dass das Kündigungsschreiben vom 23.02.2010 im fraglichen Umschlag gewesen sei. Dieses Bestreiten wird aber als unsubstantiiert zurück gewiesen. Es wäre die prozessuale Pflicht der Klägerin gewesen, substantiiert darzulegen, welchen Inhalt das unstreitig übergebene Schreiben hat. Dies ist nicht geschehen.“

Und auch die Kosten der Widerklage hatte die Verlagsagentur Kommunales Marketing zu tragen. Im Urteil liest sich das so:

Wer eine unberechtigte Forderung geltend macht, und hiervon ist nach dem Anerkenntnis auszugehen, gibt grundsätzlich Veranlassung zur Klageerhebung.“


Schlussbemerkung:

Die Deutsche Post arbeitet an sich recht zuverlässig. Nur Mahnungen und Kündigungen scheinen regelmäßig verloren zu gehen. An dieses Bonmot muss man sich beim Umgang mit der "Anzeigen-Szene" erinnern. Und deshalb grundsätzlich Briefe per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Außerdem einen Zeugen dabei haben, der gegebenenfalls bestätigen kann, was in dem Umschlag steckte, als er bei der Post aufgegeben wurde.




2017 nennt man sich Verlagsagentur Kommunales Marketing Günther und Müller GbR. Und verlor wieder vor Gericht.

[Zum Blog-Beitrag vom 04.10.2017 - Verlagsagentur Kommunales Marketing verliert Prozess in zwei Instanzen]




[Seit über 100 Jahren: Inseratenschwindel, damals so wie heute]


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